Vertrauen auch Sie auf Ingenieure.
Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt und Sie wollen, dass der Schaden zügig abgewickelt und von der gegnerischen Versicherung reguliert wird?
Oder ist die Frist für die wiederkehrende Haupt- & Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug fällig?
Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei! Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung.
JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei! Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.