persönlicher Ansprechpartner · schnell vor Ort · kostenfrei bei unverschuldetem Unfall · TÜV Rheinland zertifiziert
Ein Autounfall ist immer ärgerlich und bringt oft Unsicherheit und viele Fragen mit sich. Als freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro sind wir Ihr verlässlicher Partner, der sich ausschließlich um Ihre Interessen kümmert und Ihnen zur Seite steht.
Das Wichtigste vorab:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Der Service Ihres Kfz-Gutachters ist für Sie komplett kostenfrei. Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen! Von der gegnerischen Versicherung gestellter Sachverständiger darf abgelehnt werden, denn dieser vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung.
Melden Sie sich bei einem unverschuldetem Unfall direkt bei Ihrem Ingenieurbüro Rein und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!
Mit TÜV-zertifiziertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung erstellen wir präzise und nachvollziehbare Gutachten, die vor Gericht und bei Versicherungen Bestand haben.
Wir reagieren umgehend und kümmern uns schnellstmöglich um die Begutachtung Ihres Fahrzeuges.
Von dem ersten Kontakt über eine Schadenaufnahme bis hin zur detaillierten Gutachtenerstellung – wir entlasten Sie umfassend.
Unfallgutachten
Wir erstellen präzise Unfallgutachten, um Schäden eindeutig festzuhalten und Ansprüche zuverlässig zu sichern. So haben Sie stets eine klare Grundlage für Regulierung und rechtliche Schritte.
Wertgutachten
Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs mit einem fairen und neutralen Wertgutachten. Damit besitzen Sie eine transparente Grundlage für Verkauf, Versicherung oder gerichtliche Verfahren.
Schritt 1:
Nehmen Sie bei einem Schaden an ihrem Fahrzeug kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns beraten.
Schritt 2:
Ob zu Ihnen nach Hause, Ihren Arbeitsort oder die Werkstatt, wir kommen kostenfrei um das Fahrzeug zu begutachten.
Schritt 3:
Wir kalkulieren den Schaden und erstellen schnellstmöglich ein aussagekräftiges Schadengutachten.
Schritt 4:
Das Gutachten verschicken wir an die gegnerische Versicherung oder nach Absprache an Ihren Anwalt.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) das grundsätzliche Recht auf die freie Wahl Ihres Sachverständigen. Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen und sorgt für eine faire und vollständige Schadensfeststellung.
Die Reparaturbestätigung (auch Reparaturnachweis genannt) wird von einem Sachverständigen nach Abschluss der Arbeiten erstellt. Es bestätigt die fachgerechte Instandsetzung der im ursprünglichen Unfallgutachten festgestellten Mängel. Denn hat Ihr Fahrzeug an derselben Stelle einen erneuten Schaden (Folgeschaden), könnte die Versicherung argumentieren, der alte Schaden sei nie richtig repariert worden. Mit der Reparaturbestätigung beweisen Sie, dass der erste Schaden fachgerecht behoben wurde und es sich beim neuen Schaden um ein neues, unabhängiges Ereignis handelt. Ohne eine Reparaturrechnung oder eine Reperaturbestätigung riskieren Sie immense Probleme bei der Regulierung des Folgeschadens.
Telefonnummer:
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