- die Zentrale Studienberatung
- die Studienzentren oder die Studienfachberatung
- Schnupperangebote und Informationstage
Die Universität Bremen ist ein Ort des lebenslangen Lernens. Mit unseren Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung ermöglichen wir es Ihnen, Wissen auf dem aktuellen Stand der Forschung zu erwerben. Entdecken Sie das breite Spektrum unserer Angebote und profitieren Sie von der Verbindung aus praxisorientiertem Lernen und Innovation.
Die Vielfalt unserer Studierenden und Mitarbeitenden ist zugleich Rahmen als auch Voraussetzung für eine hohe Qualität in Forschung und Lehre. Als Querschnittsthema und zentrales Profilmerkmal berücksichtigen wir Diversität in Lehr- und Lernformen, in der Struktur von Studienprogrammen sowie in den Inhalten von Forschung und Lehre. Auch für die Zusammensetzung von Teams und die Gestaltung von Beratungsangeboten ist uns eine Diversitätsorientierung und die Erhöhung von Chancengleichheit wichtig.
- Mündliche statt schriftlicher Prüfung
- Schriftliche statt mündlicher Prüfung
- Zeitverlängerungen für die Bearbeitung von Hausarbeiten, Protokollen, Übungsaufgaben, der Bachelorarbeit, etc.
- Schreibzeitverlängerung bei Klausuren
- Schreiben einer Klausur in einem gesonderten Raum
- Hausarbeit statt Referat
- Unterbrechung einer Prüfung durch Pausen
- Nutzung technischer Hilfsmittel
- Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wegen Krankheit
- Entzerrung von Prüfungsphasen
- Ersatz obligatorischer Präsenzzeiten (z.B. bei Laborarbeiten oder Exkursionen) durch andere Leistungen
- Modifikation von Praktikumszeiten
- Ton- und Videomitschnitte von Lehrveranstaltungen
- Vorlesungsskripte und Handouts zur Vor- und Nachbereitung
- Die Bescheinigung soll möglichst vom/von der behandelnden Arzt/Ärztin oder Therapeuten/Therapeutin (mit Approbation) ausgestellt werden. Dies kann ein Facharzt/eine Fachärztin, aber auch ein Hausarzt/eine Hausärztin sein.
- Diagnostische Tests wie z.B. bei einer Lese-Rechtschreibstörung sollten nicht älter als 5 Jahre sein. Die PBS (Psychologische Beratungsstelle) des Studierendenwerks Bremen führt Tests bei Legasthenie durch. Diese sind für Studierende der Hochschulen in Bremen kostenlos.
- Auf amtsärztliche Gutachten sollte wegen des hohen Aufwandes möglichst verzichtet werden.
- Überlegen Sie sich, wie sich Ihre Beeinträchtigung konkret auf Ihr Studium auswirkt: bei welcher Studien- oder Prüfungsleistung brauchen Sie einen Nachteilsausgleich und wie könnte er aussehen?
- Brauchen Sie Nachteilsausgleiche im Studienverlauf (in Lehrveranstaltungen, bei Praktika, Arbeitsgruppen, Vorträgen etc.)? Dann sprechen Sie die jeweiligen Lehrenden direkt an. Wählen Sie dafür deren Sprechstunde oder einen anderen Zeitpunkt, zu dem die Gelegenheit für ein vertrauliches Gespräch besteht.
- Sie müssen sich weder für Ihre Beeinträchtigung rechtfertigen noch Ihren Krankheitsverlauf beschreiben. Stellen Sie klar und deutlich dar, wie die Beeinträchtigung Sie im Studium behindert und machen Sie selbst Vorschläge, wie dieser Nachteil ausgeglichen werden könnte. Bitten Sie darum, das Gespräch vertraulich zu behandeln.
- Brauchen Sie Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen? Dann stellen Sie den Antrag direkt beim zuständigen Prüfungsamt – nicht bei einzelnen Lehrenden.
- Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss immer rechtzeitig vor der Prüfung gestellt werden, i.d.R. spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung. Es ist ratsam, Anträge sehr zeitnah zu Beginn des Semesters zu stellen und nicht erst in der laufenden Anmeldephase!
- Bei dauerhaften Einschränkungen kann auch ein Antrag für mehrere Prüfungen gestellt werden, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Ist z.B. abzusehen, dass jemand auf Grund einer motorischen Einschränkung immer Probleme mit handschriftlichen Klausuren haben wird, kann der Einsatz eines Laptops für alle künftigen Klausuren beantragt werden.


