Mitglied der KFZ Innung Berlin und damit auch Bearbeitung von Streitfällen
Objektive und unabhängige Begutachtung mit individueller Beratung bei Ihnen vor Ort
Nein! Die Schadenkalkulation einer Werkstatt erfolgt nicht objektiv, da hier ein wirtschaftliches Interesse an der Reparatur besteht. Im schlimmsten Fall haben Sie hier vor Gericht das Nachsehen! Auch werden der Nutzungsausfall oder sonstige Nebenkosten nicht berücksichtigt, obwohl diese Ihnen beim Ersatz des Schadens zustehen.
Keine Sorge, die beschädigte Felge muss nicht an Ihrem Fahrzeug bleiben. Sie muss auch nicht instandgesetzt werden, was eh nur bei kleineren Beschädigungen rechtlich zulässig und sinnvoll ist. Für den Fall, dass eine Felge nicht mehr zu beschaffen ist, wird ein neuer, gleichwertiger Satz Felgen kalkuliert. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass die regulierende Versicherung das Recht hat, die restlichen alten Felgen von Ihnen einzufordern. Bevor Sie diese also eventuell verkaufen, sollten Sie sich das, am besten schriftlich, bestätigen lassen. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.
Hier ist zunächst einmal festzuhalten, dass Polizisten keine Kfz-Sachverständigen sind! Selbst kleine Lackschäden können schnell das Fünffache an Reparaturkosten nach sich ziehen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, auch bei kleinen Beschädigungen einen qualifizierten Sachverständigen aufzusuchen. Die Frage, ob nun ein Gutachten oder nur ein Kostenvoranschlag zu erstellen ist, richtet sich nach den Reparaturkosten. Ab kalkulierten Reparaturkosten von € 1.000, – erstellen wir ein Gutachten, in dem dann auch eine etwaige resultierende Wertminderung erfasst wird. Die meisten Versicherungen fordern zunächst nur einen Kostenvoranschlag, da dies für diese preislich günstiger ist. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.
Selbstverständlich kommen wir auch gerne zu Ihnen oder in ihre Werkstatt oder in die KFZ-Sammelstelle der Polizei.
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt?
… in diesem Falle haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für den Gutachter. Wir rechnen in diesen Fall direkt mit der Versicherung ab. So entsteht für Sie kein Kostenrisiko. Unsere Gutachten sind gerichtsfest, da u.a. der Sachverständige Hantschel öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Im Falle eines Unfalles ist zur Sicherung Ihrer gesamten Schadenersatzansprüche ein Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen notwendig. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, uns als Gutachter einzuschalten. Unsere Gebühr rechnen wir direkt mit der regulierenden Versicherung ab. Ab einer Schadenhöhe von € 1000,- ist es sinnvoll, anstelle eines Kostenvoranschlages ein umfassendes Gutachten erstellen zu lassen. Doch auch bei vermeintlich kleinen Schäden ist es ratsam, Ihr Fahrzeug von uns begutachten zu lassen, denn immer wieder entpuppen sich scheinbare Bagatellschäden als kostspielige Beschädigungen, da wir auch verdeckte Schäden erkennen können.