Rechtsfragen der Mandantinnen und Mandanten stehen bei uns im Mittelpunkt. Das gilt bereits seit über 60 Jahren. Erfahrene Fachanwälte vertreten Ihr Anliegen engagiert und durchsetzungsstark.
Die Anwaltskanzlei in der Innenstadt von Dortmund wurde 1957 von Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willi Guntermann gegründet. Rechtsanwalt Teja Guntermann ist der Sohn und Rechtsanwältin Ricarda Denner die Tochter des Kanzleigründers. Mit Rechtsanwalt Nico Slaby geb. Denner, dem Enkel, ist bereits die dritte Generation der Familie in der Kanzlei tätig.
Seit vielen Jahren prägen zudem Rechtsanwalt und Notar Dr. Georg Butterwegge im Baurecht sowie Rechtsanwalt Rüdiger Leismann im Versicherungsrecht die Kanzlei.
Seit Ende 2025 verstärkt darüber hinaus auch Rechtsanwalt Niclas Grabowski als angestellter Rechtsanwalt das Team der Kanzlei.
Die Tätigkeitsgebiete der Partnerschaft umfassen das gesamte Zivilrecht, insbesondere das Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und WEG-Recht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.
Unsere Fachanwälte sind ausgewiesene Spezialisten auf ihren Gebieten. Seit Jahren vertreten sie erfolgreich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten. Zwei unserer Anwälte sind gleichzeitig Notare. Beurkundungen und Beglaubigungen gibt es direkt bei uns.
Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Miet-/ WEG-Recht
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Straßenverkehrsrecht, OWi-Recht, Kfz-Haftpflichtrecht, Kasko-Regulierung
Versicherungsrecht von Berufsunfähigkeits- bis RechtsschutzversicherungDie Kanzlei wurde 1957 von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willi Guntermann gegründet. Sie hat sich zu einer Partnerschaft mit derzeit 5 spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen entwickelt. Die Tätigkeitsgebiete der Partnerschaft setzen sich vornehmlich aus dem allgemeinen Zivilrecht und Handelsrecht, insbesondere dem Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, dem Versicherungsrecht sowie dem Architekten- und Baurecht zusammen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im versicherungsrechtlichen und haftpflichtrechtlichen Bereich, insbesondere in den Bereichen des Verkehrsrechts, des Sachversicherungsrechts, des Lebensversicherungsrechts und Berufsunfähigkeitsrechts und des Unfallversicherungsrechts sowie des allgemeinen Schadensrechts. Hierzu gehört auch das Arzthaftungsrecht. Den Mandantenkreis der Partnerschaft bilden in erster Linie mittelständische Industrie, Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler, Versicherungsgesellschaften, kommunale Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe mit ihren Tochtergesellschaften. Im Familienrecht und Erbrecht ist die Partnerschaft umfassend tätig. Dies gilt insbesondere für familienrechtliche Verträge, Ehescheidungen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Gestaltungen und Erbauseinandersetzungen....