Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache
Seit 2008 bieten wir eine qualitativ hochwertige, kompetente Rechtsberatung und Vertretung bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei unterschiedlichen Rechtsfragen im Straf-, Verkehrs-, Opfer-, Versicherungs- und Zivilrecht für Privatpersonen und Unternehmen.
Verkehrsstrafrecht (Strafrecht)
- Anhörung durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft
- Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage, Hauptverfahren
- Zeugenanhörung, Zeugenbeistand
- Vertretung des Opfers im Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren
- Fahrverbot (§ 44 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111a StPO
- Sperrfristverkürzung
- Strafverteidigung gegen die Vorwürfe wie z. B.
- Fahrlässige Tötung, 222 StGB
- Mord, § 211 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), § 142 StGB
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
- Einziehung des Fahrzeuges, § 315f StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Versicherungsbetrug, § 263 StGB
- Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- Straftaten gegen das BtMG
- Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff. StGB
Ihre Experten im Verkehrsrecht
Rufen Sie uns an, Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi und ihr Team bieten Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht bei einem Verkehrsunfall eine umfassende Rechtsberatung mit einem „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Wir übernehmen gerne für Sie die ganze Unfallabwicklung. Wir kümmern uns professionell um alle anfallenden Aufgaben bei der Unfallabwicklung wie z. B. die Klärung der Sach- und Rechtslage mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die Korrespondenz mit den an Ihrem Fall beteiligten Parteien wie z. B. mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung oder Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtschutzversicherung, mit der Polizei und dem Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger. Falls Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, werden wir auch den Schriftwechsel mit dem Leasinggeber und der Bank für Sie führen.
Ihre Verkehrsrechtsspezialisten
- Mord, Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel, § 211 StGB,
- Gefährliche Körperverletzung, Fahrzeug als Waffe, § 224 StGB
- Einziehung des Fahrzeuges wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen, § 315f StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB, Alkoholfahrt, Drogenfahrt
- Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111a stopp
- Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
- Speere für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 69a StGB
- Isolierte Speere für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis, § 69b StGB
- Fahrverbot im Strafverfahren von einem Monat bis zu 6 Monaten, § 44 StGB
- Vollrausch, § 323a StGB
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
- Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG, auch bei einem ausländischen Führerschein
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Fahren mit Alkohol oder Drogen im Blut, Alkohol am Steuer, § 24a StVG
- Fahrverbot im Bußgeldverfahren, von einem Monat bis zu 3 Monaten, § 25 StVG
- Alle Arten von Verkehrsordnungswidrigkeitsverstoßen i. S. d. § 24 StVG
- Anordnung einer MPU bei einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt im Bußgeldverfahren und Strafverfahren
Ihre Verkehrsrechtsexperten helfen
Wenn Sie eine rechtliche Frage in Bezug auf Ihr Fahrzeug haben, der Verkäufer reagiert nicht auf Ihre Aufforderung zur Reparatur Ihres Fahrzeuges, Sie möchten den Kaufpreis mindern oder das Fahrzeug zurückgeben und stattdessen den Kaufpreis zurückhaben, vereinbaren Sie mit Rechtsanwältin Ahmadi ein Erstberatungsgespräch, schildern Sie ihr in Ruhe ihren Fall. Bei uns kostet das Erstberatung von 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und Sie über die Kosten und ...

