Im Jahr 1967 gründete der Strafverteidiger Prof. Dr. Günter Tondorf (Fachanwalt für Strafrecht) in Düsseldorf die Kanzlei, aus der mit dem Eintritt des ehemaligen Richters und Staatsanwaltes Rechtsanwalt Lothar Böhm (Fachanwalt für Familienrecht) im Jahre 1980 die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf & Böhm entstand. Im Laufe der Jahre wuchs die Sozietät durch die Aufnahme der Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Leber (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht), Rechtsanwalt Sebastian Böhm (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht) sowie Rechtsanwalt Niklas Böhm (Fachanwalt für Familienrecht). Alle unsere Kollegen sind ausgewiesene Kenner der jeweiligen Rechtsgebiete und bundesweit aktiv, unterstützt durch fachlich sehr kompetente Mitarbeiter.
Die Leistungen unserer Kanzlei in Düsseldorf
Das anwaltliche Beratungsspektrum der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf erstreckt sich vor allem auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht. Damit haben wir uns in Düsseldorf auf zahlreiche wesentliche Rechtsgebiete spezialisiert, die für private und geschäftliche Mandanten von besonderer Bedeutung sind und in denen regelmäßig auch sehr komplexe Herausforderungen auftreten können. Jeder Anwalt der Anwaltskanzlei ist äußerst erfahren in seinen jeweiligen Schwerpunkten, berät mit höchster Kompetenz und vertritt die Interessen des Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Wir sehen uns nicht nur als Anwalt, sondern auch als Partner und Vertrauter für alle rechtlichen Fragen.
Arbeitsrecht
Als Ihre Anwälte für den Bereich Arbeitsrecht in Düsseldorf setzen wir Ihre Interessen hochspezialisiert und mit langjährigen Erfahrung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch.
Strafrecht
Als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf verfügen die Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber über weitreichende Erfahrungen in der juristischen Beratung gerade in schwierigen familiären Phasen.
Die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber steht seit jeher für pragmatische und auf die jeweiligen Anforderungen individuell zugeschnittene Lösungen. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine persönliche Betreuung durch einen festen Anwalt, der jederzeit fachübergreifend durch die weiteren Ansprechpartner unserer Kanzlei, aber auch erforderlichenfalls durch externe Spezialisten unterstützt wird. Zu unserem langjährig etablierten Netzwerk in Düsseldorf gehören beispielsweise Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Privatgutachter und Sachverständige. Das ist vor allem in Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, dem Erbrecht und dem Arbeitsrecht wichtig, wenn ein Anwalt Unterstützung in einer bestimmten Frage benötigt.
Wer muss die Rechtsanwaltskosten bezahlen?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Vertragsumfang die Kosten für anwaltliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und Gerichtsverfahren in bestimmten Rechtsgebieten. Typische Leistungsbereiche sind das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und das Mietrecht – Familienrecht und Strafrecht sind hingegen häufig ausgeschlossen oder nur gegen Zusatzbeitrag versichert. Entscheidend ist stets der individuelle Versicherungsvertrag sowie die Frage, ob der Versicherungsfall vor oder nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber übernimmt auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und klärt vorab, ob die Kosten Ihres Verfahrens gedeckt sind.