Unsere Kooperationspartner
Wussten Sie, dass die Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge ist? Dadurch wird sichergestellt, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Verkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Nach dem Motto „Technik braucht Sicherheit“ setzen sich die Kfz-Prüfingenieurinnen und -ingenieure der GTÜ für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis der Untersuchung die Prüfplaketten an Ihrem Fahrzeug an. SWS Sachverständigenbüro GmbH & Co. KG – als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich Wettbewerber von Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA und führen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen sowie z. B. die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung für Sie in Hamburg durch.
Wenn Ihr Auto keine Mängel oder nur kleinere Mängel aufweist, erhält das Auto eine gültige Plakette der aktuellen Farbe, welches auf Ihr amtliches Kennzeichen geklebt wird. Es gibt folgende Mangelkategorien: den „geringen Mangel“, den „erheblichen Mangel“ und den „gefährlichen Mangel“. Letzteres bedeutet für den Fahrzeughalter, dass sie bzw. er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Dennoch darf sie bzw. er mit dem Fahrzeug noch nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.
Die Plakette, die auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Pkw angebracht ist, zeigt Ihnen, wann das Fahrzeug das nächste Mal zur HU vorgeführt werden muss. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten Prüfung.
Unser Tipp für die HU
Gehen Sie einfach die HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Prüfung eine gute Figur.
Fristen für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Die HU ist alle 24 Monate (also alle 2 Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der Erstzulassung ist die HU erst nach 36 Monaten (3 Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen. Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Das bedeutet: Wenn Sie die fällige HU erst im Februar statt im Januar durchführen, erhalten Sie die volle Plakettenlaufzeit bis zum Februar in 24 Monaten.
Nie wieder den Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung vergessen
Um die Frist nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice zu nutzen. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Hauptuntersuchung bei Ihrem GTÜ-Partner. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei uns für Ihr Fahrzeug vereinbaren. Viele weitere Tipps, Checklisten und Ratgeber – z. B. zu Wohnmobil und Wohnwagen, Motorrädern wie auch Schadstoffplaketten – finden Sie hier: -> Ratgeber und Checklisten der GTÜ Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!
Umweltplakette: Die amtlichen Schadstoffplaketten. Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs führen können. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen können eine Folge davon sein. Um die Luft in Innenstädten sauberer zu machen, wurden deshalb Umweltzonen eingeführt. Mittlerweile gibt es in Deutschland 37 Umweltzonen, darunter Berlin, Bremen, Düsseldorf, München und Leipzig. Die amtliche „Feinstaubplakette“ oder auch Umweltplakette garantiert freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Diese Umweltplakette können Sie entweder direkt bei uns – SWS Sachverständigenbüro GmbH & Co. KG in Hamburg – oder über das verlinkte Bestellformular erhalten. Außerdem finden Sie bei den Links eine Übersicht der Einstufung in Schadstoffgruppen nach Emissionsschlüsselnummern.
Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1
Dazu ...