Was ist das GEG – und was bedeutet es für Sie?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 das zentrale Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es ersetzt die frühere EnEV, das EEWärmeG und das EnEG und bringt alle Vorgaben in einem Gesetz zusammen.
Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Staat hat dafür neue Zielwerte und strengere Anforderungen eingeführt – sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude, die modernisiert werden.
Wer heute sein Gebäude sanieren lässt oder einen Energieausweis benötigt, wird nach aktuellen Bewertungsmaßstäben beurteilt. Viele Gebäude, die früher noch eine mittlere Effizienzklasse aufwiesen, fallen nun in schlechtere Klassen, weil sich die Grenzwerte verschärft haben.
Von DIN 4108 zu DIN 18599 – was hat sich geändert?
Lange Zeit wurde die Energieeffizienz von Wohngebäuden nach der DIN 4108 berechnet – ein vereinfachtes Verfahren mit pauschalen Annahmen, speziell für Wohngebäude konzipiert.
Mit dem GEG wird nun verstärkt die DIN V 18599 angewendet. Diese Norm berücksichtigt den Energiebedarf viel detaillierter – unter anderem:
- verschiedene Nutzungszonen innerhalb eines Gebäudes
- interne Wärmequellen wie Personen und Geräte
- Beleuchtung, Lüftung und Kühlung
- Nutzung erneuerbarer Energien
Wenn Sie einzelne energetische Maßnahmen an Ihrem Wohngebäude umsetzen möchten – z. B. eine bessere Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heiztechnik – unterstützt Sie das BAFA mit attraktiven Zuschüssen. Zusätzlich wird auch die Fachplanung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten gefördert.
- 50 % Förderung auf die förderfähigen Beratungskosten
- 50% und bis zu 650€, wenn ein iSFP erstellt wird.
- 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Beratungskosten
- Kombinierbar mit iSFP, WPB-Bonus und weiteren Maßnahmen
- Zuschuss ist nicht rückzahlungspflichtig