Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz der Kanzlei Borrmann. Wir freuen uns Sie hier begrüßen zu können. Bitte informieren Sie sich hier vorab über das Leistungsangebot der Kanzlei.
Gerne können Sie auch direkt bei uns vorbeischauen, die Kanzleiräume sind zentral gelegen und kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt vor den Räumlichkeiten der Kanzlei.
Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist ebenfalls wie die Beratungshilfe für Bürger vorgesehen, die einen Rechtsstreit nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können.
Sowohl die Berechnung als auch die Begründung des PKH Antrages ist nicht immer einfach, so dass dies besser ein Rechtsanwalt für Sie übernehmen sollte.
Die Beratungshilfe erfolgt außergerichtlich, d.h. es darf kein Rechtsverfahren laufen. Die Beratungshilfe dient jedem, der die Kosten für eine Rechtsberatung nicht selbst aufbringen kann.
Wichtig für Sie ist, dass die Rechtsberatung im Rahmen der Beratungshilfe für den entsprechenden Personenkreis bis auf einen Eigenanteil von 15 € kostenlos ist.
Bitte bringen Sie zum Beratungstermin folgende Unterlagen mit:
- aktuelle Unterlagen über das Einkommen (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankengeldbescheid, BAföG-Bescheid),
- gegebenenfalls Nachweise über die laufenden Kosten (z. B. Mietvertrag, Kredit- oder Darlehensverträge usw.),
- Schriftstücke des bisherigen Schriftwechsels oder sonstige Unterlagen in der Rechtsangelegenheit,
- Personalausweises oder des Reisepasses und
- gegebenenfalls Kontoauszüge der letzten Monate.



