Von einem Behandlungsfehler betroffene Patienten sehen sich oft hilflos der Übermacht der vermeintlichen „Halbgötter in Weiß“ gegenüber. Abhilfe schafft hier eine kompetente rechtliche Vertretung durch einen fachlich versierten Anwalt. Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Rauhaus, Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, hat sich auf Medizinrecht und Arzthaftsungsrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Patienten deutschlandweit. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte prüft für Sie Ihre Schadenersatzansprüche – kostenlos , schnell und fachkundig.
ÜBER RECHTSANWALT DR. RAUHAUS
Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus ist Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf und spezialisiert auf ärztliche Behandlungsfehler. Er verfügt über mehr als elf Jahre Berufserfahrung und als erfolgreicher Absolvent des humammedizinischen Physikums über medizinische Fachkenntnisse.
Damit gehört er in Deutschland zu einer kleinen Elite von Rechtsanwälten für Arzthaftungsrecht mit fundierten, universitär erworbenen medizinischen Kenntnissen. Selbst Betroffener eines Behandlungsfehlers, hat er im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen einen klaren Fokus: Er vertritt ausschließlich die Patientenseite – somit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen.
ARZTHAFTUNGSRECHT
Wann haftet der Arzt? Diese Frage behandelt das Arzthaftungsrecht. Dr. Rauhaus ist seit über einem Jahrzehnt auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Er hilft medizingeschädigten Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
GEBURTSCHADENSRECHT
Besonders tragisch: Ärztepfusch im Rahmen einer Geburt – oft mit lebenslangen Konsequenzen. Für die Haftungsfrage ist unerheblich, ob der Behandlungsfehler bei der Vorbereitung oder während der Entbindung geschehen ist. Wenden Sie sich an Dr. Rauhaus – Ihren Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf.
ANSPRÜCHE ERFOLGREICH DURCHSETZEN
- Nach etlichen Schätzungen gibt es in Deutschland jährlich rund 400.000 Behandlungsfehler – Dunkelziffer nicht eingerechnet.
- Oft sieht sich der medizingeschädigte Patient einer geschlossenen Front aus Medizinern und Gutachtern gegenüber.
- Dr. Rauhaus ist seit über 15 Jahren auf den Bereich des Arzthaftungsrechts spezialisiert.
FAQ ZU SCHÖNHEITS-OP SCHADENERSATZ BEI ÄRZTLICHEM KUNSTFEHLER
Sie sehen: Gerade bei Schönheitsoperationen ist die Rechtslage komplex und damit die Einschätzung von möglichem Schadenersatz oft schwierig. Aus diesem Grund ist die Beratung durch einen fachlich versierten und erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht unabdingbar.
Der Patient kann in eine Behandlung nur rechtswirksam einwilligen, wenn er zuvor ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist. So eine Aufklärung nicht erfolgt ist, ist der Eingriff durch den Behandler rechtswidrig und ein Schadenersatz bei ärztlichem Kunstfehler ist möglich.
Ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes steht der medizingeschädigte Patient gegenüber dem Versicherer auf verlorenem Posten. Selbst wenn ein Behandlungsfehler feststeht, weil beispielsweise zuvor ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder die Gutachterkommission bei der Ärztekammer eingeholt worden ist und den Behandlungsfehler bestätigt hat, weigern sich Haftpflichtversicherer gegenüber dem Patienten eigentlich uneingeschränkt, eine Haftung auch nur dem Grunde nach anzuerkennen.
Anwalt Dr. jur. cand. med. Rauhaus – Ihr Experte für Schadenersatz bei ärztlichem Kunstfehler – vertritt seit mehr als elf Jahren medizingeschädigte Patienten. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Arzthaftsungsrecht. Neben seiner juristischen Qualifikation besitzt er medizinische Fachkenntnisse. Damit gehört er zu einer Handvoll Fachanwälten in Deutschland mit einer entsprechenden Qualifikation. Dr. Rauhaus vertritt jedoch ausschließlich die Patientenseite – damit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen. Unterstützt wird Dr. Rauhaus durch ein Netzwerk von erfahrenen Medizinern und Gutachtern, die ihm bei ...