leider kommt es offenbar vor, dass sich Cyber-Kriminelle als Notare ausgeben und dabei Logos, EMail-Adressen und Telefonnummern von Notariaten nutzen.
- Die Notare und deren Mitarbeiter fragen Sie niemals am Telefon oder per EMail nach Passwörtern und Konto-Zugangsdaten.
- Eine Hinterlegung von Wertgegenständen und Kostbarkeiten findet bei uns grundsätzlich nicht statt.
- Wir sind nicht befasst mit Kaufverträgen über andere Dinge als Immobilien und Geschäftsanteile. Insbesondere sind wir nicht befasst mit dem Kauf von Autos, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Sachen.
Als Notare sind wir Ihr kompetenter Berater in einer Vielzahl von Rechtsgebieten – insbesondere dort, wo unsere Mitwirkung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist – und sind Ansprechpartner für die Vorsorge für das Alter und den Todesfall. Wir betreuen Sie daher im Bereich des privaten und gewerblichen Grundstücksrechts einschließlich Wohnungseigentum, im Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Vereinsregistersachen, im Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Immobilienrecht
Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stellt für den Käufer häufig die wichtigste Investition seines Lebens dar. Deshalb muss hier alles sicher ablaufen. Als Notare sind wir in diesem Bereich ihr gewissenhafter Berater. Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Vertrag, der alle gewünschten und erforderlichen Regelungen enthält und eine sichere Vertragsabwicklung für alle Beteiligten garantiert. Dies gilt auch bei gewerblichen Käufern und Bauträgern, die ihr jeweiliges Projekt vorbereiten und abwickeln.
Familienrecht
Als Notare sind wir auch in familienrechtlichen Bereichen Ansprechpartner, soweit der Gesetzgeber hier eine Beurkundungsbedürftigkeit vorgesehen hat. Zu diesem Rechtsgebiet zählen beispielsweise:
- Adoptionen von Minderjährigen- und Volljährigen
- ehevertragliche Regelungen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Sonstige Beurkundungen
Im Übrigen sind die Notare in allen Fällen zuständig, in denen das Gesetz eine Beurkundungs- oder Beglaubigungsform vorschreibt. Ob im Einzelfall die notarielle Form erforderlich ist, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Dr. Andreas Rethmeier studierte von 1982 bis 1989 Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld im praxisbezogenen „Bielefelder Modell“. Während der Studienzeit und auch nach dem Abschlussexamen war er Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Harald Weber und dort insbesondere im Bereich der Rechtsgestaltung tätig. Er hat dort auch den Beginn des „Bielefelder Kompaktkurses“ mit begleitet, in dem die praktische Ausbildung junger Juristen in verschiedenen beruflichen Tätigkeitsfeldern gefördert wird. Aus einem Seminar über Juristen und Widerstand in der NS- Zeit entstand von 1990 bis 1992 seine Dissertation zum Thema: „Nürnberger Rassegesetze“ und Zivilrecht, zu der er die Promotion 1994 abschloss.
1992 begann Dr. Andreas Rethmeier – einer entsprechenden Anregung des damaligen Kölner Notars und Honorarprofessors an der Universität Bielefeld Dr. Günther Schotten folgend – den Anwärterdienst als Notarassessor der Rheinischen Notarkammer bei Notar Wolfgang Welskop in Duisburg- Rheinhausen. Nach dem Tod des Notars August Wilhelm Decker in Köln Anfang 1994 kam er zunächst als Notariatsverweser (heute: Notariatsverwalter) dieser Notarstelle nach Köln, die er dann im September 1994 als Amtsnachfolger übernahm. Er hat sodann auch an Veröffentlichungen in verschiedenen Bereichen mitgewirkt, so zu den Themen Wohnungserbbaurecht und Internationales Privatrecht.
Notar Dr. Andreas Rethmeier betreut Sie seit über 25 Jahren in allen notariellen Tätigkeitsbereichen. Hierzu gehören auch Vorträge bzw. Informationen aus der Sicht des neutralen Notars vor allgemeinem Publikum, z.B. zu den Themen Vorsorgevollmacht oder Erben und Vererben.