Das BSIG steht für "BSI-Gesetz" und ist das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Es handelt sich um Gesetz, das die Sicherheit von informationstechnischen Systemen in Deutschland regelt und insbesondere die Sicherheit von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gewährleisten soll. Das BSIG sieht bestimmte Pflichten für Unternehmen vor, insbesondere für Betreiber sogenannter "Kritischer Infrastrukturen" (KRITIS), die in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr oder Staat und Verwaltung tätig sind. Eine dieser Pflichten ist die Registrierungspflicht beim BSI. Gemäß § 8a BSIG müssen Betreiber von Kritischen Infrastrukturen ihre IT-Systeme und -Prozesse beim BSI registrieren lassen.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Kritische Infrastrukturen (IT-SiG 2.0) ist ein Regelwerk,
um die Sicherheit und Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Hier sind einige der wichtigsten Mittel, mit denen ein Kritis-Betreiber technisch aufwarten muss. 1. Netzwerksicherheit: Ein Kritis-Betreiber muss ein robustes Netzwerksicherheitskonzept implementieren, das Firewall-Systeme, Intrusion-Detection- und Prevention-Systeme (IDS/IPS), Virtual Private Networks (VPNs) und andere Technologien umfasst, um die Integrität und Vertraulichkeit des Datenverkehrs zu schützen.
3. Patch-Management: Regelmäßige Aktualisierung und Patching von Betriebssystemen, Anwendungen und anderen Softwarekomponenten sind unerlässlich, um bekannte Schwachstellen zu schließen und Sicherheitslücken zu minimieren.
7. Monitoring und Logging: Ein umfassendes Monitoring- und Logging-System ermöglicht die Überwachung von Systemen und Netzwerken in Echtzeit, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und darauf zu reagieren. Logs sollten protokolliert und für spätere Überprüfungen und forensische Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
1. Meldepflicht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Gemäß § 8a IT-SIG sind Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, dem BSI Störungen oder Vorfälle zu melden, die die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme oder Komponenten erheblich beeinträchtigen. Die Meldepflicht gilt für Störungen oder Vorfälle, die zu einem Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung der kritischen Dienste führen.
2. Meldepflicht an andere Stellen: Betreiber kritischer Infrastrukturen können auch verpflichtet sein, Störungen oder Vorfälle anderen Stellen, wie beispielsweise den zuständigen Landesbehörden, zu melden, je nach den spezifischen Anforderungen gemäß IT-SIG oder anderen geltenden Vorschriften.
3. Dokumentation: Eine angemessene Dokumentation von Störungen oder Vorfällen, einschließlich Art, Umfang, Dauer und Auswirkungen, ist oft erforderlich, um den Meldepflichten gemäß IT-SIG nachzukommen.
§9b BSIG, auch bekannt als "Meldepflicht für kritische Komponenten", wurde im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 eingeführt und legt fest, dass Betreiber von Telekommunikationsnetzen bestimmte sicherheitsrelevante Vorfälle und Schwachstellen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen.
Gemäß §9b BSIG sind Betreiber von Telekommunikationsnetzen verpflichtet, dem BSI Vorfälle zu melden, die erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität oder Vertraulichkeit von Telekommunikationsnetzen oder von Diensten, die auf solchen Netzen angeboten werden, haben können. Dazu gehören unter anderem Angriffe auf kritische Komponenten wie Router, Switches, Funkmasten, Glasfaserkabel und Übertragungssysteme, die zu einer Beeinträchtigung der Netzwerksicherheit oder des ordnungsgemäßen Betriebs führen können.