Unsere Mandantinnen und Mandanten suchen uns regelmäßig in schwierigen persönlichen Situationen auf, z.B. wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht oder es sich um einen Erbfall handelt. Sie schätzen unsere kompetente Beratung und die persönliche Betreuung.
Für uns steht eine fachlich kompetente Beratung im Vordergrund. Ich bin immer bemüht, eine außergerichtliche Lösung für Sie zu finden, wenn es möglich ist. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, werden Sie fachlich kompetent beraten und betreut.
- Auf unserer Service-Seite finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, die für die Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen wird. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt auch das an die Eltern gezahlte staatliche Kindergeld. Beachten Sie bitte: Die Düsseldorfer Tabelle wirden zum 01.01.2018 erneut angepaßt (s.u.). Die aktuellen Beträge finden Sie hier.
- Auf unserer Formularseite stelle ich Ihnen die wichtigsten Formulare zur Verfügung, z.B. für die Beantragung von Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe, sowie zum Versorgungsausgleich. Das erspart Ihnen die aufwändige Suche im Netz, hier können Sie bequem alles herunter laden und ausfüllen.
Hier finden Sie die gängigen Formulare, die im Verlaufe einer rechtlichen Beratung benötigt werden. Wir ermöglichen Ihnen durch diesen Service, nicht lange im Netz suchen zu müssen. Sie können diese Formulare hier herunterladen, ausfüllen und zu unserem nächsten Gespräch mitbringen. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, dann stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hier können Sie eine Checkliste herunter laden, aus der Sie ersehen können, welche Vermögenspositionen bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden. Zu den Einzelheiten sollten Sie sich unbedingt durch eine Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen, da es sich beim Zugewinnausgleich um Fragen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung handelt.Die Anwaltskanzlei Köhnke wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht. Die langjährige Spezialisierung als Fachanwältin für Familienrecht und der zusätzliche Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht sowie die ständigen fachspezifischen Fortbildungen garantieren Ihnen eine fachlich hochqualifizierte Beratung und Vertretung in allen familien- und erbrechtlichen Fragen.



