Sie können sich mit den Änderungen – soweit diese Ihnen entgegenkommen – ohne Vorbehalt einverstanden erklären. Dann sind Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den neuen Arbeitsbedingungen beschäftigt. Sie können das Angebot der geänderten, neuen Arbeitsbedingungen ablehnen. Dann verbleibt es bei der Kündigung des gesamten Arbeitsvertrages. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. Sie können das Änderungsangebot ablehnen und innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Änderungskündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn Sie dem KSchG unterfallen. Diese Möglichkeit birgt aber auch ein großes Risiko: im Falle des Verlierens stehen Sie ohne Job da. Der i.d.R. vorteilhaftere Weg ist folgender: Sie nehmen die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Dies ist dem Arbeitgeber gegenüber innerhalb einer 3-Wochen-Frist ab Zugang der Änderungskündigung mittels Vorbehaltserklärung mitzuteilen. Zeitgleich wird eine Änderungsschutzklage ebenfalls binnen der 3-Wochen-Frist vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Der Vorteil liegt darin, dass Sie im Falle des Gewinnes des Arbeitsgerichtsprozesses zu den bisherigen Bedingungen beschäftigt bleiben; im Falle des Verlierens zu den neuen Bedingungen – aber eben auch beschäftigt bleiben. Der Bestand des Arbeitsverhältnisses steht im Vordergrund. Sollten Sie sich allerdings sowieso mit dem Gedanken des Weggangs aus der bisherigen Firma tragen, kann eine Änderungskündigung selbstverständlich auch genutzt werden, die für Sie bestmöglichen Austrittskonditionen (Abfindung, Freistellung, Zeugnis etc.) zu verhandeln.
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin 1991 – 1996 mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Erstes Juristisches Staatsexamen 1996 in Berlin, Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht Referendariat 1997 – 1999 in München und am Institut für Anwalts- und Notarrecht der UniversiKonflikte im Arbeitsverhältnis (Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Provisionen, Boni, Teilzeit in der Elternzeit, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Urlaub, Zeugnis usw.) haben immer ihre ganz eigene Vorgeschichte. Und genau hier setze ich an. Für mich ist Ihr Fall keine "Akte"; für mich stehen Sie im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit für die Schilderung Ihrer Konfliktsituation, wir besprechen ausführlich sämtliche rechtliche Handlungsalternativen und finden gemeinsam die für Sie passende Lösung. Aufgrund meiner seit über 20 Jahren bestehenden Erfahrung als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht sind mir immer verschiedene Perspektiven eines Konfliktes vertraut und damit auch ein breites Lösungsspektrum.Es gibt aber auch Konfliktsituationen, die nur mit rein juristischer Fachbegleitung nicht optimal lösbar sind - bspw. bei Schwierigkeiten mit Vorgesetzen und Kollegen oder Sie stecken in einem Entscheidungsprozess hinsichtlich Ihres weiteren beruflichen Weges fest. Hier stehe ich Ihnen gerne als Ihre Anwältin & Coach zur Seite.Neugierig geworden? Dann besuchen Sie meine Website. Dort finden Sie die Google-Bewertungen meiner Arbeit und unter dem Menüpunkt "Coaching" zwei Praxisfälle, welche die Verbindung meiner anwaltlichen Tätigkeit mit meiner Coachingtätigkeit verständlich darstellen.Ich freue mich auf Sie! Konflikte im Arbeitsverhältnis (Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Provisionen, Boni, Teilzeit in der Elternzeit, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Urlaub, Zeugnis usw.) haben immer ihre ganz eigene Vorgeschichte. Und genau hier setze ich an. Für mich ist Ihr Fall keine "Akte"; für mich stehen Sie im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit für die Schilderung Ihrer Konfliktsituation, wir besprechen ausführlich sämtliche rechtliche Handlungsalternativen und finden gemeinsam die für Sie passende Lösung. Aufgrund meiner seit über 20 Jahren bestehenden Erfahrung als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht sind mir immer verschiedene Perspektiven eines Konfliktes vertraut und damit auch ein breites Lösungsspektrum.Es gibt aber auch Konfliktsituationen, die nur mit rein juristischer Fachbegleitung nicht optimal lösbar sind - bspw. bei Schwierigkeiten mit Vorgesetzen und Kollegen oder Sie stecken in einem Entscheidungsprozess hinsichtlich Ihres weiteren beruflichen Weges fest. Hier stehe ich Ihnen gerne als Ihre Anwältin & Coach zur Seite.Neugierig geworden? Dann besuchen Sie meine Website. Dort finden Sie die Google-Bewertungen meiner Arbeit und unter dem Menüpunkt "Coaching" zwei Praxisfälle, welche die Verbindung meiner anwaltlichen Tätigkeit mit meiner Coachingtätigkeit verständlich darstellen.Ich freue mich auf Sie!