Die Kanzlei Hann und Franke in Hamburg führt zwei Rechtsanwältinnen: Susanne Hann, Fachanwältin für Familienrecht und Expertin für CLP-Verfahren, sowie Yvonne Franke, Fachanwältin für Sozialrecht. Zusätzlich arbeiten die Rechtsanwaltsfachangestellte Petra Prüß und die studentische Mitarbeiterin Hanna Philipps in der Kanzlei. Die Kanzlei berät Mandanten in Familien- und Sozialrechtssachen sowie in CLP-Verfahren.
Susanne Hann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Susanne Hann ist 1971 geboren, glücklich verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn.
Sie hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert und ist seit 2000 als selbständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Seit 2003 ist Frau Hann Fachanwältin für Familienrecht und seit 2022 Expertin für CLP-Verfahren im Bereich Familienrecht.
Yvonne Franke
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht. Yvonne Franke ist 1978 geboren, glücklich verheiratet und Mutter eines minderjährigen Sohnes.
Nach erfolgreichem Studium der Soziologie (Diplom) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und ist seit 2011 selbständig als Rechtsanwältin tätig. Seit 2016 ist Frau Franke Fachanwältin für Sozialrecht und erwirbt aktuell die Fachanwältin für Versicherungsrecht (erfolgreiche Absolvierung der theoretischen Prüfung).
Petra Prüß
Frau Petra Prüß ist 1965 geboren, glücklich verheiratet und Mutter einer erwachsenen Tochter. Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten arbeitete Frau Prüß bei verschiedenen Kanzleien und ist seit 2015 eine wertvolle und unverzichtbare Mitarbeiterin in der Kanzlei Hann und Franke.
Hanna Philipps
Hanna Philipps studiert Rechtswissenschaften in Hamburg und verstärkt das Team als studentische Mitarbeiterin. Mit ihrem Engagement, ihrer sorgfältigen Arbeitsweise und ihrem juristischen Interesse unterstützt sie die Kanzlei im täglichen Arbeitsalltag und ist eine wertvolle Bereicherung für das Team.
CLP-Verfahren
CLP steht für Collaborative Law and Practise und sieht vor, dass beide Ehegatten sich jeweils durch einen CLP-geschulten Rechtsanwalt oder eine CLP-geschulte Rechtsanwältin vertreten lassen und in einem eigenständigen, konsensualen Verfahren eine interessengerechte und eigenverantwortliche Einigung über ihre Trennungs- und Scheidungsfolgen erzielen. Anders als in einer Mediation werden sie dabei durch ihre Anwälte durchgängig parteilich begleitet und beraten. Alle Beteiligten, also die Ehegatten und die Rechtsanwälte, verfolgen dabei einen auf Konfliktlösung und Konsens gerichteten Ansatz. Die Rechtsanwälte berücksichtigen ausgehend von der Sichtweise ihres Mandanten jeweils auch die Sichtweise des anderen Ehegatten und haben damit einen Überblick über das gesamte Konfliktgeschehen. Gemeinsam wird so das Spektrum möglicher Lösungen erweitert. Bei Bedarf können die Ehegatten durch zusätzliche Experten und Expertinnen, wie zum Beispiel Coaches, Steuerberaterinnen oder eine Fachkraft für das Kind, unterstützt werden. Soweit die Belange der gemeinsamen minderjährigen Kinder betroffen sind, kann die Einschaltung des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle und/oder des Familiengerichtes vermieden werden, indem die Ehegatten sich gemeinsam dafür entscheiden, die Kinder im Rahmen eines sogenannten Kinderinterviews durch eine Fachkraft für das Kind in einem geschützten, von ihnen selbst bestimmten Umfeld anhören zu lassen. Das Interview bietet die Möglichkeit, emotionale Anliegen zu sortieren und kann für die Eltern eine wichtige Informations- und Orientierungshilfe sein. Ziel des CLP-Verfahrens ist es, dass sich die Ehegatten im Rahmen einer umfassenden notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über alle zwischen ihnen regelungsbedürftigen Fragen einigen.



