Nikolai Odebralski – der bundesweit führende Anwalt für Sexualstrafrecht – kämpft für Ihre Rechte: menschlich, diskret und juristisch präzise.
Vorladung
Eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat verlangt sofortige juristische Strategie, um Fehler zu vermeiden und Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zu nehmen.
Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung wegen eines Sexualstrafvorwurfs ist ein massiver Eingriff. Der weitere Umgang mit Ermittlungsbehörden muss ab diesem Moment bedacht erfolgen.
15 Jahre Erfahrung in Sexualstrafverfahren
Unsere Kanzlei ist seit rund 15 Jahren auf Sexualstrafrecht spezialisiert. In dieser Zeit haben wir mehr als 10.000 Beschuldigte verteidigt.
Unschuldsvermutung
In „Unschuldsvermutung – jeder hat die beste Verteidigung verdient“ sprechen Strafverteidiger Nikolai Odebralski und Lektorin Christine Pepersack über einen juristischen Fachbereich, der für viele ein Tabu ist: das Sexualstrafrecht.
Die Antworten stammen unmittelbar aus der Spezialisierung von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski und erklären Schritt für Schritt, was jetzt wichtig ist.
Nikolai Odebralski
Sexualstrafverfahren erfordern ein anderes juristisches Vorgehen als klassische Strafsachen. Sie beruhen häufig auf Aussagen, subjektiven Wahrnehmungen, psychologischen Dynamiken und frühen Ermittlungsfehlern.
Genau deshalb hat Rechtsanwalt Nikolai Odebralski seine Kanzlei bereits im Jahr 2010 konsequent auf Sexualstrafrecht spezialisiert – als einer der ersten Strafverteidiger bundesweit, die diesen Bereich offen kommuniziert und als eigenständiges Fachgebiet etabliert haben.
Alle wesentlichen Verfahrensschritte werden bei uns durch Herrn Odebralski persönlich durchgeführt. Zugleich stützt sich die Kanzlei heute auf ein eingespieltes Team, das komplexe Mandate gemeinsam vorbereitet, Fälle intern bespricht und jeden Vorgang aus mehreren Perspektiven bewertet.
Sexualstraftaten
Die Entscheidung für den richtigen Verteidiger sollte niemals davon abhängen, ob dieser „um die Ecke“ sitzt. Sexualstrafverfahren sind hochspezialisierte Ausnahmesituationen, die ein tiefes Verständnis für forensische Detailarbeit erfordern.
Ein Anwaltswechsel ist in jeder Phase des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens problemlos möglich. Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht werten dies negativ; im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass Ermittlungsbehörden im Sexualstrafrecht häufig dankbar sind, wenn ein spezialisierter Ansprechpartner die Verteidigung übernimmt.
Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche organisatorischen Schritte – professionell, kollegial und ohne Konflikte mit dem bisherigen Anwalt. Selbstverständlich können wir auch zunächst zusätzlich beauftragt werden, um eine zweite fachkundige Einschätzung abzugeben und anschließend gemeinsam zu entscheiden, wie das Mandat weitergeführt wird.
Als bundesweit führende Kanzlei für Sexualstrafrecht verteidigen wir regelmäßig Beschuldigte, denen der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses gemacht wird.
Die Schwere des Tatvorwurfs
Nach § 174c StGB macht sich strafbar, wer eine sexuelle Handlung an einer Person vornimmt oder vornehmen lässt, welche dem Täter aufgrund einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Behandlung, Beratung oder Betreuung anvertraut ist. Wird ihnen diese Tat vorgeworfen und sie haben bereits eine Vorladung erhalten, wird es unausweichlich sein, sich an einen kompetenten Anwalt zu wenden, da ansonsten möglicherweise Haftstrafen drohen.
Drohende Strafen bei Verurteilung
Welches Strafmaß im Einzelfall zu erwarten ist, lässt sich nach der Schwere der Tat, sowie der persönlichen Gegebenheiten beurteilen. Ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht kann ihnen diesbezüglich möglicherweise schon vor Verhandlungsbeginn eine grobe Einschätzung geben und sie während der Verhandlung begleiten, um das bestmögliche Ergebnis für sie zu ...