Auf einen BlickDas VOGT Sachverständigen- & Ingenieurbüro in Bremen erstellt Verkehrswertgutachten, Kurzbewertungen und Mietwertgutachten für Immobilien. Die Hauskaufberatung begleitet Interessenten bei der Besichtigung und liefert eine unabhängige Einschätzung des Objekts. Auch bei Erbfällen, Scheidungen oder Immobilienverkäufen berät das Büro und erstellt die entsprechenden Gutachten.
Angebot von VOGT Sachverständigen- & Ingenieurbüro
Sie benötigen eine Immobilienbewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen?
Hauskaufberatung
Eine Hauskaufberatung sorgt für mehr Sicherheit bei der Anschaffung einer Immobilie. Sie können das Büro beauftragen, mit Ihnen gemeinsam eine Besichtigung durchzuführen. Sie werden somit durch einen qualifizierten Immobiliensachverständigen begleitet und erhalten eine realistische und unabhängige Beurteilung der besichtigten Immobilie.
Wer plant, sich eine Immobilie anzuschaffen, steht nicht selten vor der größten Investition seines Lebens. Immobilienkäufern, die nicht selbst über profunde Marktkenntnisse verfügen, sei empfohlen, sich die fachgerechte Unterstützung eines Sachverständigen für Immobilienbewertung zu verschaffen. Eine Hauskaufberatung ist mehr wert, als sie kostet. Die Kosten für eine Hauskaufberatung dürften im Vergleich zu den sonstigen Kosten beim Immobilienerwerb vernachlässigbar gering sein.
Ist ein Erbfall erst einmal eingetreten, stehen Erben häufig vor der Herausforderung, das Erbe unter mehreren Erben aufzuteilen. Auch hierfür sind oft Verkehrswertgutachten oder Kurzbewertungen erforderlich. Achten Sie im Falle einer Erbschaft darauf, Fristen einzuhalten. Sollten Sie dem Finanzamt den sogenannten niedrigeren oder geringeren gemeinen Wert der Immobilie nachweisen wollen, muss gegen einen Erbschaftssteuerbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden. Befragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater. Nach dem Widerspruch ist in aller Regel hinreichend Zeit zur Immobilienbewertung durch den Sachverständigen.
Den „richtigen" Angebotspreis für eine zu verkaufende Immobilie zu kennen, ist von entscheidender Bedeutung. Setzen Sie den Verkaufspreis zu niedrig an, verlieren Sie möglicherweise eine Menge Geld. Setzen Sie den Verkaufspreis zu hoch an, riskieren Sie langwierige und schwierige Verkaufsbemühungen. Für diesen Fall ist häufig eine Immobilienbewertung als Kurzgutachten ausreichend. Eine Immobilienbewertung als Verkehrswertgutachten ist für den Zweck des Immobilienverkaufs häufig nicht erforderlich. Im Rahmen der Immobilienbewertung beschafft der Sachverständige häufig unter anderem behördliche Unterlagen, die für einen erfolgreichen Verkauf benötigt werden können.
Wenn eine Ehe geschieden wird, ist das oft ein langwieriges, emotionsgeladenes und kompliziertes Verfahren. Das gemeinsame Vermögen wird dann in der Regel aufgeteilt. Zusätzliche Brisanz tritt auf, wenn Immobilien mit im Spiel sind. Das gemeinsame Haus aufzuteilen ist nicht immer einfach. Was wird aus dem gemeinsamen Haus? Sofern die Eheleute nicht einen anderen Güterstand vereinbart haben, gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wurde ein Haus während der Ehe erworben, fällt diese Immobilie ebenfalls unter den Zugewinn. Bei Scheidung einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) muss dieser Zugewinn ermittelt werden. Häufig ist das Streitpotenzial bei Immobilien hoch. Dabei kostet ein streitiges Verfahren unnötig Geld und Nerven. Es empfiehlt sich, einen unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzuzuziehen. Für die Auseinandersetzung müssen die Werte der Immobilie zu Beginn und zum Ende der Ehe ermittelt werden. Hierbei ist das Büro behilflich.
Der Sachverständige erstellt Verkehrswertgutachten, Kurzbewertungen (auch gutachterliche Stellungnahme genannt), Mietwertgutachten und führt Hauskaufberatungen durch.