Mit den erweiterten technischen Möglichkeiten und immer neuen Anwendungsgebieten steigen die Anforderungen an Netzwerkinfrastrukturen, insbesondere an die Bandbreite. Aber auch höchste Verfügbarkeit und Performance sind wesentliche Kriterien für eine zukunftssichere Netzwerkinfrastruktur.
Hoch spezialisiert auf den Kernbereich Netzwerke konfigurieren wir ein komplettes Leistungspaket vom physikalischen Netzwerk über Komponenten für Sprach- und Datenkommunikation bis hin zum Rechenzentrum und setzen die Konzepte mit von führenden Herstellern qualifizierten, zertifizierten und hoch motivierten Systemingenieuren und Technikern handwerklich perfekt um.
Unsere Referenzen
- Breitbandkabelnetze für die Grundversorgung mit multimedialen Inhalten
- IP basierender Zutrittskontrolle / Personalzeiterfassung / Personenzählung
- Sicherheitskommunikation / Videoüberwachung
- Kommunikationsanlagen für die IP-basierende Gebäuseleittechnik
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Hoch spezialisiert auf unser Kerngebiet Netzwerke konfigurieren wir ein komplettes Leistungspaket in den Bereichen:
- physikalische Netzwerke
- passive und aktive Netzwerktechik
- Rechenzentren
Auch weiterhin wird sich unser Geschäft an neuesten Technologien ausrichten. Ganz im Sinne unserer Profession werden wir tätig als Netzwerkspezialist für:
- Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
- Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung besteht.
- Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogener.
- Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
- Diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
- Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1. Nr. 2. (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1. (Rückgriffsanspruch) und 634 a. Abs. 1. Nr. 2. (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
- Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
- Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. § 7 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gilt ferner Ziffer 8. entsprechend.
- Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen § 7 (Sonstige Schadenersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem § 5 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.