Im Sterbefall im Krankenhaus besteht keine sofortige Überführungspflicht. Der Verstorbene kann vorübergehend in der Pathologie aufbewahrt werden. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, damit wir ein persönliches Gespräch zur Klärung aller Schritte vereinbaren können. Beachten Sie, dass einige Krankenhäuser Gebühren für die Aufbewahrung erheben, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.