Vorträge zur Zeitgeschichte
- für volljährige Personen sowie für juristische Personen 30 € für einen Jahresausweis bzw. 8 € für einen Dreimonatsausweis
- Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Referendarinnen und Referendare, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen
- Landesbedienstete, die die Bibliothek zu dienstlichen Zwecken nutzen. Der dienstliche Bedarf ist von der Amts- bzw. Behördenleitung schriftlich zu bestätigen und bei der Ausstellung bzw. der Verlängerung des Bibliotheksausweises am Empfang vorzulegen.
I. ALLGEMEINES
Die Württembergische Landesbibliothek dient als öffentliche wissenschaftliche Bibliothek der Forschung und Lehre sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung. Sie berücksichtigt alle Wissensgebiete. Insbesondere sammelt sie das in und über Baden-Württemberg veröffentlichte Schrifttum.
10. In allen der Benutzung dienenden Räumen, insbesondere in den Lesesälen, ist größte Ruhe zu wahren. Rauchen, Essen und Trinken ist außerhalb des Bereichs der Cafeteria der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
II. BENUTZUNG AUSSERHALB DES BIBLIOTHEKSGEBÄUDES
4. Die Benutzung der vermittelten Werke ist an die besonderen Auflagen der auswärtigen Bibliothek gebunden. Die vermittelten Werke können entliehen werden, wenn die Benutzung nach Anweisung der gebenden Bibliothek oder nach den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung nicht auf den Lesesaal beschränkt ist. Im Internationalen Leihverkehr bestellte Werke können nur im Lesesaal benutzt werden. Anträge auf Leihfristverlängerung sowie Gesuche um Sondergenehmigung sind zur Weiterleitung an die gebende Bibliothek bei der Württembergischen Landesbibliothek einzureichen.
3. Der Benutzer muß sich schriftlich verpflichten, von allen Veröffentlichungen über das benutzte oder aufgrund von Reproduktionen ausgewertete Bibliotheksgut der Württembergischen Landesbibliothek im Sinne von Absatz 1 ein Belegstück der Bibliothek unaufgefordert und kostenlos nach Erscheinen zu übersenden. Ist die kostenlose Überlassung unzumutbar, so ist der Benutzer verpflichtet, der Bibliothek die genauen bibliographischen Angaben mitzuteilen.
- Die Württembergische Landesbibliothek stellt Ihnen für Ihre mobilen WLAN-fähigen Geräte (Laptop, Smartphone, Tablet) einen WLAN-Zugang zum Internet bereit.
- An einigen Arbeitsplätzen können Sie auch kabelgebunden einen Internetzugang erhalten.
- Die Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
- Die gewerbliche Nutzung des Internetzugangs ist untersagt.
- Das automatisierte Herunterladen von Daten, Datenbankinhalten, E-Books ist nicht gestattet.
- Es gelten die Nutzungsbestimmungen des Ihnen ausgehändigten Faltblatts „Leseservice. Wichtige Erstinformationen“.
- Die Nutzung des Internetzugangs über die WLB erfolgt auf eigene Verantwortung. Die WLB übernimmt keine Verantwortung bezüglich Schäden, die an Ihren Geräten oder Ihren Daten entstehen können (Viren, Trojaner, usw.) bzw. die Sie veranlassen. Für den Schutz Ihrer Geräte sind Sie selbst verantwortlich.
- Bei Missbrauch behält sich die WLB die Sperrung des Netzzugangs vor.
- Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes Ihrerseits stellen, auf erstes Anfordern frei.
- Bei dem WLAN-Zugang handelt es sich um einen unverschlüsselten Netzzugang. Der Datenverkehr kann daher mitgelesen werden. Übertragen Sie vertrauliche und sensible Daten (Passwörter, Banktransaktionen, usw.), so stellen Sie sicher, dass die Apps, die Sie nutzen bzw. Web-Dienste, die Sie aufrufen, verschlüsselt arbeiten (https, VPN).
- Die Bandbreite ist begrenzt. Vermeiden Sie daher umfangreiche Downloads.
- Die WLB kann keine Mindestübertragungsgeschwindigkeit und keinen unterbrechungsfreien Netzzugang garantieren.
- Loginzeitpunkt
- Ausweisnummer
- zugeordnete IP-Adresse / MAC-Adresse
- Downloadintensität-Statistik
- Verwenden Sie aktuelle Browserversionen.
- Spielen Sie regelmäßig die aktuellen Sicherheitsupdates Ihres Betriebssystems ein.
- Nutzen ...



