Ihr ambulanter Pflegedienst in Berlin. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen im Alltag und nach einem Krankenhausaufenthalt.
Ein neuer Pflegebedarf bringt viele Fragen mit sich: Welche Unterstützung ist zu Hause möglich? Wie läuft die Aufnahme ab? Und wie können Angehörige entlastet werden?
Wir besprechen Ihre Pflegesituation und unser Angebot persönlich mit Ihnen. Fragen Sie auch einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei uns an.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Bei einem Beratungsbesuch schauen wir gemeinsam auf die häusliche Pflegesituation und besprechen praktische Unterstützung. Ziel ist es, die Versorgung zu Hause zu stärken und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Wann ist ein Beratungsbesuch vorgesehen?
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal pro Halbjahr eine Beratung zu Hause in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind auf Wunsch weiterhin vierteljährliche Besuche möglich. Für Pflegegrad 1 ist ein halbjährlicher Besuch freiwillig.
Bundesgesundheitsministerium: Beratung in der eigenen Häuslichkeit
Weitere Orientierung zur Pflege
Wir erläutern Ihnen unser Leistungsangebot und besprechen die nächsten Schritte zur Versorgung. Für die umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt wenden.
Diese Beratung unterstützt bei der Auswahl geeigneter Hilfen und kann einen individuellen Versorgungsplan umfassen.
Unterstützung, die zu Ihrer Situation passt.
Ob Unterstützung im Alltag, ärztlich verordnete Behandlungspflege oder Entlastung für Angehörige: Gemeinsam klären wir, welche Hilfe Sie zu Hause benötigen.
Wir unterstützen bei der Körperpflege, im Haushalt und bei vereinbarten Maßnahmen der Behandlungspflege. Art und Umfang der Versorgung sowie die Finanzierung besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Pause braucht, besprechen wir eine passende Vertretung zu Hause.
Wir beantworten Fragen zu unserem Angebot und vereinbaren Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Gemeinsam schauen wir, wie sich die Pflege zu Hause organisieren lässt und welche Unterstützung Angehörige benötigen.
Pflegegrade und Leistungen im Überblick · Quelle: Bundesgesundheitsministerium
- Adresse, Pflegebedarf und gewünschten Start besprechen.
- Passende Leistungen und den Versorgungsbeginn vereinbaren.
Wenn Sie als private Pflegeperson vorübergehend ausfallen, unterstützen wir bei der Versorgung zu Hause. Ob Urlaub, Krankheit oder ein wichtiger Termin: Wir besprechen mit Ihnen, welche Hilfe benötigt wird und welche Einsätze wir übernehmen können.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Pflegende Angehörige leisten viel. Eine verlässliche Vertretung kann entlasten und dabei helfen, notwendige Auszeiten zu planen. Fragen Sie CARTAL MEDICAL für die Versorgung in Berlin an – wir klären Ihre Adresse, den Zeitraum und den konkreten Bedarf persönlich.
Wer kann die Leistung nutzen?
Verhinderungspflege kommt bei Pflegegrad 2 bis 5 infrage, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist. Die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 entfallen.
Stundenweise oder für mehrere Tage
Die Vertretung kann je nach Situation für einzelne Stunden oder längere Zeiträume organisiert werden. Den gewünschten Umfang und die Auswirkungen auf andere Leistungen besprechen Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Budget und Dauer – Stand 2026
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht gemeinsam ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Bereits für die eine Leistung verwendete Mittel verringern das verbleibende Budget für die andere.
Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr vorgesehen. Welche Kosten im Einzelfall erstattet werden können, prüft die Pflegekasse.
Bundesgesundheitsministerium: gemeinsamer Jahresbetrag und Voraussetzungen