Auf einen BlickRechtsanwalt Stefan J. Latz ist seit 1995 in Düsseldorf zugelassen und führt die Kanzlei an der Luegallee 21. Er berät in Familien-, Miet-, Verkehrs- und Strafrecht sowie im Arbeitsrecht. Als Experte für Reiserecht tritt er in der Aktuellen Stunde des WDR auf. Rechtsanwaltsfachangestellte Jana Ackermann unterstützt die Kanzlei.
Angebot von Stefan Latz Rechtsanwalt
Kanzlei Stefan J. Latz – Rechtsanwalt in Düsseldorf
Die Wahl eines Rechtsanwaltes ist eine bedeutsame Entscheidung und kann Sieg oder Niederlage vor Gericht bedeuten. Auf die Kompetenz des Rechtsanwaltes kommt es an und das Vertrauen in dessen Person.
Die Kanzlei
Rechtsanwalt Stefan J. Latz wurde 1966 in Hermeskeil, Rheinland-Pfalz, geboren. Nach dem Wehrdienst studierte er von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, romanische Philologie und mittlere und neuere Geschichte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie Rechtswissenschaft an der Université de Clermont-Ferrand, Frankreich. Während des Rechtsreferendariats studierte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und sammelte Auslandserfahrung als Mitarbeiter der Kanzlei Bito, Lozada, Ortega & Castillo in Manila, Philippinen. 1995 wurde Rechtsanwalt Stefan J. Latz beim Amts- und Landgericht Düsseldorf zugelassen. Er arbeitete zunächst als Partner in der überörtlichen Sozietät Staubach, Teich & Partner. Nach deren Auflösung setzte er die über 30-jährige Kanzleitradition am Standort Luegallee 21 in Düsseldorf mit Partnern und schließlich als Einzelanwalt fort.
Rechtsanwalt Stefan J. Latz hält Vorträge, tritt als Experte für Reiserecht in der Aktuellen Stunde des WDR auf und bildet sich ständig fort.
Frau Jana Ackermann wurde 1995 in Neuss geboren. Nach der Fachoberschulreife absolvierte sie ihre Ausbildung in Neuss und ist seit 2015 Rechtsanwaltsfachangestellte.
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses entscheidet der Mandant, was für ihn wichtiger ist: der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Verhandlung einer Abfindung. Auch ist nicht jede Versetzung am Arbeitsplatz und Weisung des Arbeitgebers rechtmäßig.
- Sorgerechtsstreitigkeiten
- Regelungen des Umgangs mit Kindern
- Unterhaltsstreitigkeiten
- Zugewinnausgleich
- Zuweisung der Ehewohnung
- Verteilung des Hausrates
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Vaterschaftsfeststellungen und -anfechtungen
- Verwandtenunterhalt und Elternunterhalt
- Zwangsvollstreckung von Unterhaltstiteln
Das Mietrecht bietet oft und vielfach Anlass zum Streit. Ist die Mieterhöhung oder die Abmahnung wegen Ruhestörung rechtswirksam? Wie kann eine Kündigung des Vermieters abgewendet werden?
Durch die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwaltes kann oftmals die Einstellung von Ermittlungsverfahren erreicht werden, ohne dass es zu einer Strafverhandlung kommt.
Das OLG Celle hat dagegen eine allgemeine Helmtragepflicht für Radfahrer verneint. Eine solche Verpflichtung bestehe weder aufgrund einer gesetzlichen Regelung noch als allgemeine Obliegenheit. Allein die tendenzielle Schutzwirkung des Fahrradhelmes begründe noch keine allgemeine Helmtragepflicht. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung wurde die Revision zum BGH zugelassen (OLG Celle, Az.: 14 U 113/13).
Letztendlich bekam die Klägerin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Denn auch wenn aus Fahrlässigkeit trotz wiederholter Aufforderungen zu spät die Miete entrichtet wurde, liegt ein wichtiger Grund vor, aufgrund dessen eine Kündigung ausgesprochen werden kann (BGH, Az.: VIII ZR 91/10).
Keiner steht gerne im Stau – auch Motorradfahrer nicht. Rechts an den stehenden Autos vorbeifahren dürfen sie aber trotzdem nicht. Denn rechtlich ist klar: Das Rechtsüberholen – auch beim Durchschlängeln – ist unzulässig und kann als Verstoß gegen die StVO mit einem Bußgeld und bis zu drei Punkten in Flensburg geahndet werden. Kommt es zum Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein Mitverschulden an.
Auch das Ausweichen auf den Seitenstreifen ist nicht zulässig. Der gilt nämlich laut StVO nicht als Fahrbahn und darf deshalb nicht zum Fahren benutzt werden. Links überholen dürfen Motorradfahrer zwar grundsätzlich, aber nur innerhalb der Fahrbahnmarkierung – und das dürfte oft am fehlenden Platz scheitern.