Unverschuldeter Unfall? Dann zahlt die Gegenseite auch Ihr Gutachten.
Als Geschädigter dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten dafür gehören zum Schaden und trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Für Sie kostenfrei.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten für Ihr Gutachten und reguliert auf dessen Grundlage Ihren gesamten Schaden.
- 1 Kontakt aufnehmen Anrufen oder ein paar Fotos per WhatsApp schicken. Wir sagen Ihnen sofort, ob sich ein Gutachten lohnt. Telefon oder WhatsApp
- 2 Besichtigung vor Ort Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht und nehmen jeden Schaden fotografisch auf. Zuhause, Arbeit, Werkstatt
Besichtigung vor Ort
- 3 Gutachten erstellen Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, nachvollziehbar belegt und rechtssicher. Mit Fotodokumentation
WertFokusGutachten
- AuftraggeberSie selbst
- InteresseIhr Schaden vollständig erfasst
- Wertminderung & NutzungsausfallImmer geprüft und beziffert
- Das Gutachten gehörtIhnen
- Ihre KostenKeine, die Gegenseite zahlt
Von Essen aus in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs
Unser Büro liegt in der Kahrstraße im Essener Südviertel, mitten im Ruhrgebiet. Wählen Sie Ihre Stadt und sehen Sie, wie nah wir sind. Ihr Fahrzeug muss nicht fahrbereit sein: Wir kommen zum Standort, auch zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Nein. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: bei Ihnen zuhause, beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt.
- Ohne Bindung an Versicherungen
- Das Gutachten gehört Ihnen
- 24/7 erreichbar
Was heißt „unabhängig“ bei einem Kfz-Gutachten?
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeitet im Auftrag der Person, die ihn beauftragt, nach einem Unfall also in Ihrem. Er ist weder an eine Versicherung noch an eine Werkstatt oder einen Händler gebunden und bewertet den Schaden so, wie er ist, nicht so, wie er für eine der Beteiligten am günstigsten wäre.
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl
Als Geschädigter eines Unfalls, den Sie nicht verursacht haben, dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten dafür gehören zum Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren, und Sie müssen auch niemandem erklären, warum Sie einen eigenen beauftragen.
- Gilt für jeden Sachverständigen, nicht nur für uns.
- Im Zweifel nachfragen, bevor Sie beauftragen.
Gutachter-Check
- Sie beauftragenDer Gutachter wird von Ihnen beauftragt, nicht von einer Versicherung.
- Keine BindungKeine Partnerschaft mit der Versicherung des Gegners oder einer bestimmten Werkstatt.
- Das Gutachten gehört IhnenSie erhalten es vollständig und entscheiden, wer es bekommt.
- Nutzungsausfall wird berücksichtigtDie Reparaturdauer ist im Gutachten angegeben.
- Unterstützung bei KürzungenDer Gutachter nimmt Stellung, wenn die Versicherung Positionen streicht.
So arbeiten wir für Sie
- 1 Kontakt, rund um die Uhr Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir klären, ob ein Gutachten oder eine Zweitmeinung sinnvoll ist.
- 2 Besichtigung vor Ort Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, in Essen und ganz NRW, auch wenn es nicht fahrbereit ist.
- 4 Gutachten für Sie Sie erhalten das Gutachten und entscheiden, ob es an die Versicherung oder Ihren Anwalt geht.
Gutachten für Sie
- 5 Begleitung der Regulierung Kürzt die Versicherung, nehmen wir fachlich Stellung, damit Ihnen nichts verloren geht.
Was kostet ein unabhängiges Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Kosten für den Sachverständigen Ihrer Wahl gehören zum Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Bei Teilschuld werden die Kosten nach der Haftungsquote geteilt. Beauftragen Sie ein Gutachten ohne Unfallgegner, etwa als Zweitmeinung zu einem Kaskoschaden oder ...