Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie andere Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitswesen müssen heute denken und handeln wie Unternehmer. Deshalb ist eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxisführung von zentraler Bedeutung. Wir haben uns auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Heilberuflern spezialisiert. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognose: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung.
Spezialisierte Steuerberatung
Steuerberatung im Heilberufebereich ist eine komplexe Aufgabe geworden, die durch eine entsprechende Spezialisierung zu lösen ist. Nur durch diese Spezialisierung ist es möglich, das erforderliche Beratungsspektrum in der Breite anzubieten und gleichzeitig die notwendige Beratungstiefe zu garantieren.
Zu unserem Beratungsspektrum gehört daher zum Beispiel die Ermittlung der Steuerbelastung für das noch laufende Jahr. Wir unterstützen Sie bei der Disposition der entsprechenden Geldbeträge und schützen so die Liquidität Ihrer Praxis und Ihres Privatbereiches.
Ihre Steuerbelastung reduzieren wir durch die Ausschöpfung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten systematisch durch einen speziellen Steuer-Check.
Spezielle Fragen, die zum Beispiel die Umsatzsteuer oder die Gewerbesteuer in der Praxis betreffen, sichern wir durch die Expertise unserer SteuerRecht-Experten ab. Wir gehen so gemeinsam mit Ihnen abgesichert in die steuerliche Betriebsprüfung.
Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen Belangen im beruflichen und privaten Umfeld auf Basis aktueller Rechtsprechung.
Sie wollten schon immer wissen, wie viel Sie umsetzen müssen, um die Kostenbereiche Praxis & Privat insgesamt bezahlen zu können. Diese Zahlen liefern wie Ihnen pro Jahr, Monat, Tag und Stunde als Verrechnungssatz inkl. darauf entfallenden Steuern. Wir und Sie können mit diesem Instrument leicht feststellen, ob Sie über Ihren Verhältnissen oder in der Regel wirtschaftlich sinnvoller darunter leben. Bei Überentnahmen erhalten Sie von uns postwendend einen deutlich sichtbaren Hinweis mit entsprechenden Optimierungsvorschlägen.
Wir sind somit als Ihr Steuerberater auch Ihr „Sicherheitsfallschirm“.
Es ist immer sehr ärgerlich, wenn Sie von Ihrem Berater im Dezember des Folgejahres erfahren, welche Steuernachzahlungen Sie dann für das Vorjahr und das laufende Jahr erwartet. Da Sie als Arztunternehmer die Steuern in der Selbstverwaltung (im Gegensatz zu Arbeitnehmern) zu managen haben, ist für die finanzielle Disposition eine präventive Berechnung Ihrer Steuernachzahlungen unabdingbar.
Wir helfen und unterstützen Sie dabei mit unseren quartalsweisen Steuerrücklagenberechnung. Ihre Gewinne werden pro Quartal hochgerechnet und mit den aktuell geleisteten Vorauszahlungen verglichen.
Die daraus resultierenden Nachzahlungen des laufenden Jahres werden Ihnen mit der BWA geliefert und selbstverständlich besprochen. Überfallartige bis existenzbedrohende Steuernachzahlungsüberraschungen wird es nicht mehr geben.
Ergänzend zu unserer Steuerrücklagenberechnung für das laufende Jahr haben wir vorausschauend die Fälligkeiten der in der Zukunft liegenden Steuerzahlungen in unserem Steuerzeitstrahl verarbeitet.
Auf einer Seite übersichtlich stellen wir Ihre kompletten Steuerfälligkeiten der nächsten Jahre dar. Denn nur so können Sie entscheiden, ob die neue Küche oder die nächste Kreuzfahrt (übertriebene provozierende Unterstellung) im Budget enthalten ist.

