Für Sie da – mit Herz und Verstand: Wir arbeiten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, betriebswirtschaftliche Aufgaben aller Art sowie Steuerberatung. Wir beraten sämtliche Unternehmensarten in den unterschiedlichsten Größen und Strukturen.
Gerade die übermäßig hohe Anzahl an Insolvenzen in den ersten vier Jahren nach der Gründung zeigt, wie wichtig die Beratung eines Existenzgründers durch erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen der Existenzgründung ist. Hierbei sind in keinem Falle nur steuerliche Fragestellungen von Belang, sondern in erster Linie betriebswirtschaftliche.
Bei allen auftretenden Fragestellung erhalten Sie durch uns professionelle und kompetente Hilfe und Beratung.
Im Gegensatz zu der sog. „Deklarations- und Durchsetzungsberatung“, bei der es im Regelfall um bereits abgeschlossene Sachverhalte geht, ist die Steuergestaltungsberatung zukunftsorientiert. Die Steuergestaltungsberatung geht somit weit über das „Ausfüllen von Steuererklärungen“ hinaus und bedeutet BERATUNG. Bei der Steuergestaltungsberatung müssen zukünftige Entwicklungen berücksichtigt und steuerrechtlich beurteilt werden. Hierin zeigt sich auch die enge Verbindung zur betriebswirtschaftlichen Beratung.
Gerade da unsichere Entwicklungen die Planung von Sachverhalten erschweren und die Steuergesetzgebung und Steuerrechtsprechung weitere Unsicherheitsfaktoren darstellen, ist die gemeinsame Entwicklung von plausiblen und realistischen Zukunftsszenarios ein wichtiges Informationsmittel gerade für Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Vermieter. Aber auch für Privatleute wie z.B. Arbeitnehmer kann die Gestaltungsberatung ein wichtiges Hilfsmittel bei Ihren Entscheidungen sein.
Viel mehr als auf rein juristische Fragen kommt es bei der Unternehmensnachfolge-Beratung darauf an, rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und psychologische Dinge miteinander in Einklang zu bringen. Hier ist Expertenwissen gefragt, da mit viel Einfühlungsvermögen in die Situation und die Interessen der verschiedenen Beteiligten die Komplexität der Nachfolgefrage behandelt werden muß. So muß beispielsweise dem Senior verdeutlicht werden, wann es Zeit ist „loszulassen‘; damit das eigene Lebenswerk rechtzeitig in die richtigen Hände gelangt und seinen Schöpfer überdauert. Dabei müssen die potentiellen Nachfolgekandidaten danach beurteilt werden, wer am besten in der Lage ist, das Unternehmen weiterzuentwickeln. Und es muß eine befriedigende Lösung für die nicht berücksichtigten Familienangehörigen gefunden werden. Oftmals müssen hierbei verschiedene und teilweise gegenläufige Interessen berücksichtigt und allen angemessen Rechnung getragen werden. So müssen regelmäßig mindestens vier Interessen miteinander zur Deckung gebracht werden:
Zwar existiert kein „spezielles“ Steuerrecht für Freiberufler, dennoch unterscheidet sich dieses Beratungsfeld aufgrund verschiedener Faktoren von dem eines gewerblichen Unternehmens. So ist der Erfolg einer Praxis bzw. Kanzlei stärker geprägt durch den persönlichen Einsatz des Freiberuflers. In den meisten Fällen sind auch strenge berufsrechtliche Regeln zu beachten.
In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu erwähnen, dass die von dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer entwickelten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensberatungen“ allgemein als die maßgebenden Grundsätze anerkannt sind.
Die Schwächen der oben genannten Praxis der Vermögensberatung sind unsere Stärken. In der Regel ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der einzige völlig unabhängige und sachkundige Berater seiner Mandanten. Er arbeitet unabhängig von Provisionen und Verkaufsvorgaben. Außerdem kennt er die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten aus jahrelanger Beratung genauer als jeder andere. Finanzdienstleister sind oft nur über bestimmte Teilbereiche des Vermögens und Einkommens ihrer Kunden informiert.