- Sprachentwicklungsstörungen
- Artikulationsstörungen
- Myofunktionelle Störungen/ Schluckstörungen bei Kindern
- Auditive Wahrnehmungsstörungen
- Sprachstörungen bei Erwachsenen
- Stimmstörungen
- Sprechstörungen bei u.a. M. Parkinson
Nach dem ersten Anamnesegespräch und der Festlegung der Therapieziele wird in der Regel ein möglichst regelmäßiger Termin vereinbart, um so eine kontinuierliche Behandlung gewährleisten zu können.
Die logopädische Behandlung findet dann in unseren Praxisräumen in Heroldsberg oder als Hausbesuch statt.
Bei gesetzlich Krankenversicherten, übernimmt die Kosten der logopädischen Therapie die Krankenversicherung ( § 32 SGB V) nach ärztlicher Verordnung. Bei gesetzlich Versicherten über 18 Jahren besteht eine Zuzahlungspflicht §61 SG V des Patienten von 10 Euro pro Rezept und 10% des Rezeptwertes als Eigenanteil. Bei einer privaten Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen im Vorfeld zu klären, ob und in welcher Höhe die Versicherung die Kosten der Therapie übernimmt. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Klärung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.