Gesundheit und Medizin ist ein sehr komplexes Thema. So haben wir uns auf ganz bestimmte Gebiete spezialisiert, damit wir Ihr Tier stets kompetent und auf dem neuesten Stand der Wissenschaft behandeln können. Regelmäßige Weiterbildungen auf unserem Gebiet sind selbstverständlicher Bestandteil unseres hohen professionellen Anspruchs. Wir verbinden die Schulmedizin in harmonischer Abstimmung mit alternativen Heilmethoden als sinnvolle Ergänzung. Die ganzheitliche Behandlung ermöglicht vor allem bei chronischen Erkrankungen deutliche Verbesserungen und kann zum Teil die klassische Medizin sogar ersetzen. Wichtig ist, dass eine gute Diagnostik vorausgegangen ist.
Unsere Praxis ist eine reine Kleintierpraxis, d.h. es werden Haustiere wie Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, Ziervögel und auch Reptilien behandelt, jedoch keine Pferde und Nutztiere der Landwirtschaft. Für die Untersuchung und Behandlung von Reptilien vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Sollten Sie Fragen haben oder einen Spezialisten für eine andere Tierart oder Behandlungsform suchen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Von Tier zu Tier unterscheidet sich das Berechnungsverfahren. Hinzu kommen Art der Behandlung / Zeitfaktor / Materialeinsatz / Schwierigkeitsgrad / Laborversand / Verwendete Arzneimittel / Spezielle Untersuchungen
Das muß nicht sein, denn die tierärztliche Rechnungsstellung ist durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) klar geregelt. Diese bundesweit gültige Rechtsverordnung hat der Gesetzgeber erlassen, um den Preis in eine angemessene Relation zu dem Wert der tierärztlichen Leistung zu setzen. Sie ist für alle Tierärzte bindend. Im Gebührenverzeichnis der GOT sind rund 800 Preise für alle denkbaren Einzelleistungen festgelegt. Für die Berechnung jeder vollständigen Behandlung werden die Gebühren der individuell anfallenden Einzelleistungen einer Behandlung miteinander kombiniert.
Je nach den besonderen Umständen und der Schwierigkeit des jeweiligen Falles können die einzelnen Behandlungsschritte bis zum dreifachen Satz abgerechnet werden. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Tierhalter und Tierarzt.
Natürlich ist die GOT keine geheime Verschlußsache. Jeder Tierhalter kann sie sich beim nächsten Besuch in der Tierarztpraxis zeigen und erklären lassen. Ebenso hat er das Recht, eine in Einzelpositionen aufgeschlüsselte Rechnung zu verlangen. Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Behandlungen wird jede Praxis gerne informieren. Ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn ist jedoch nicht möglich, weil sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten.
Übrigens: Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht, deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte!



