Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Sichern Sie sich die volle Schadenssumme!
Ihr Kfz-Sachverständiger Erkan Kaya von Hanse Gutachten in Bremen
Seit 2010 erstellt Erkan Kaya als unabhängiger Kfz-Sachverständiger Gutachten für Autofahrer in Bremen und Umgebung. Er besichtigt Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt und arbeitet in Ihrem Interesse, nicht im Auftrag einer Versicherung.
Gegnerischen Gutachter nicht akzeptieren
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Beauftragen Sie stattdessen Ihren eigenen Kfz-Gutachter.
Fiktive Abrechnung oder Reparatur
Nach einem Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Alternativ können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen.
Kfz-Gutachter & Anwalt sind kostenlos
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über der Bagatellgrenze übernimmt die gegnerische Versicherung Gutachten- & Anwaltskosten.
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Bremen und Umgebung
Nach einem Unfall wollen Sie vor allem eins: dass der Schaden vollständig bezahlt wird. Als unabhängiger Kfz-Gutachter arbeiten wir für Sie – nicht für die Versicherung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort oder in unserer Werkstatt in der Stresemannstraße 41 in Bremen, erstellen ein beweissicheres Gutachten und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Das Gutachten erfasst Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, also alles, was Ihnen zusteht.
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Unfall gehabt? So läuft es ab
3. Anwaltsschreiben Unser Partner-Anwalt für Verkehrsrecht schickt das Gutachten an die gegnerische Versicherung und setzt Ihre Ansprüche durch. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt.
4. Auszahlung Hanse Gutachten ist auch nach der Gutachten-Erstellung für Sie da und hält Sie bis zur Auszahlung auf dem aktuellen Stand.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
War der Unfall nicht Ihre Schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten, den Anwalt, Abschleppkosten und Mietwagen bzw. Nutzungsausfall. Sie wählen Gutachter, Werkstatt, Anwalt und Autovermietung selbst, Sie müssen niemanden nehmen, den die Versicherung vorschlägt. Denn ein Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Auszahlen statt reparieren:
Sie können sich den Schaden laut Gutachten auch auszahlen lassen (ohne Mehrwertsteuer).
Sie haben das Recht auf:
- Eine freie Wahl Sie können den Kfz Sachverständigen, die Reparaturwerkstatt, den Rechtsanwalt und die Autovermietung frei wählen.
Eine freie Wahl
- Kostenübernahme Die gegnerische Versicherung muss das Schadengutachten, die Abschleppkosten, den Nutzungsausfall/Mietwagen und die Anwaltskosten bezahlen.
Das müssen Sie nicht:
- Versicherungsgutachter akzeptierenSie müssen und sollten die Beauftragung eines versicherungsinternen Sachverständigen keinesfalls akzeptieren.
Versicherungsgutachter akzeptieren
- Vertragswerkstatt akzeptierenSie sind nicht verpflichtet die Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung für die Reparatur zu akzeptieren.
Kostenlos
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls entstehen Ihnen für das Gutachten sowie für den Rechtsbeistand keinerlei Kosten.
Mobil bleiben
Nein. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Gutachter frei. Ein Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag.
In der Regel innerhalb von wenigen Stunden. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Ein Fahrzeug mit Unfallschaden erzielt beim Verkauf weniger Geld, auch nach der Reparatur. Diesen Minderwert berechnen wir im Gutachten, und die gegnerische Versicherung muss ihn zahlen.
Ja. Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie entweder einen Mietwagen oder eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Die Dauer steht im ...
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