Die „urspüngliche“ Form des Ingenieurbüros wurde im Jahr 2005 als GbR von Uwe Klostermann und Marcus Roth gegründet. Unternehmensidee und – gegenstand war die Vermarktung eines Patentes zur Tunnelsicherheit (inzwischen erloschen) und der Aufbau einer Datenbank für historische Dokumente des Baurechts aller deutschen Bundesländer (1945 bis Neuzeit).
Uwe Klostermann
Freiberuflicher Brandschutzingenieur Alleininhaber des IBKUR Ingenieurbüro Klostermann & Roth Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Vorbeugender Brandschutz Nachweisberechtigter für den Brandschutz
Langjährige Projekterfahrung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung beim Brandschutz von Objekten jeder Größenordnung
Wir sind hauptsächlich in Bayern für Sie im Einsatz
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Vorbeugender Brandschutz
Die Grundpflichten zur Gutachtenerstattung eines ö. b. u. v. -Sachverständigen ergeben sich aus der Sachverständigenordnung und gelten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber dem privaten Auftraggeber. Wobei es bei Privataufträgen keinen Annahmezwang gibt. Gerichtsaufträge hingegen können vom SV nicht abgelehnt werden…
Konzeption und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen
Auf Grundlage des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (v. 14.08.2007) ist die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz für alle nicht verfahrenfreien Bauvorhaben nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept mit Inhalten, wie sie im § 11 der bayerischen Bauvorlagenverordnung (BauVorlV v.10.11.2007) beschrieben sind.
Weiterhin legt der Art. 62 der Bayerischen Bauordnung fest, daß bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 der Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt sein muß oder bauaufsichtlich geprüft wird.
Herr Klostermann ist seit 02/2011 bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter der Nummer 44828 als „Nachweisberechtigter für den Brandschutz“ eingetragen.
Die Umsetzung der im Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen betrifft in der Regel fast alle Gewerke am Bau.
Im Rohbau, beim Ausbau oder bei den zahlreichen Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) ist es sinnvoll, die brandschutzrelevanten Arbeiten bezüglich ihrer Qualität zu überwachen.
Da der Brandschutz kein eigenes Gewerk ist, werden brandschutzrelevante Teilarbeiten oft unkoordiniert ausgeführt. Aus gleichem Grund gibt es auch selten exakte Ausschreibungstexte. Sehr schnell können sich somit kleine Defizite in der Ausführungsqualität zu großen Problemen entwickeln (dazu gibt es in jüngster Vergangenheit und bei Mammut-Projekten in Deutschland genügend Beispiele). Bei komplexen Bauvorhaben kann von der genehmigenden Bauordnungsbehörde ggf. ein „Fachbauleiter Brandschutz“ in Form einer Auflage gefordert werden.
Die Lösung:
Herr Klostermann überwacht mit der Methode der „systematischen-stichprobenartigen Kontrollen“ die Qualität der brandschutzrelevanten Arbeiten. Er berichtet der Bauleitung und dem Bauherren zeitnah über die Ergebnisse und wirkt auf die unmittebare Beseitigung von Qualitätsmängeln hin.
Das Ziel seiner Arbeit soll eine mängelfreie Abnahme der brandschutzrelevanten Arbeiten sein. Positiver Nebeneffekt dieser Tätigkeit ist eine rechtssicher Dokumentation der Arbeiten, welche auch bei späteren Gewährleistungsstreitigkeiten eine wertvolle Hilfe der Beweissicherung sein kann.