KEIN SPIEL MIT DEM FEUER
Ganzheitliche Brandschutzplanung Unser Leistungsspektrum ist gezielt auf ganzheitliche Lösungen ausgerichtet. Als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes entwickeln wir integrierte Konzepte, die exakt auf die Bedürfnisse unserer Auftraggeber abgestimmt sind. Wir begleiten Projekte über alle Phasen hinweg – von der Konzeptentwicklung über die Umsetzung bis zur langfristigen Betreuung im Betrieb.
BRANDSCHUTZNACHWEISE NACH BAUORDNUNG
Für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis erforderlich. Dieser dient als Nachweis zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele. Benötigt werden diese für alle Gebäude im Rahmen eines Bauantrags. Wir erstellen Nachweise entsprechend den Anforderungen der Landesbauordnung für Bestands- und Neubauten.
Brandschutzkonzepte NACH SONDERBAUVERORDNUNG
Für jedes Sonderbauvorhaben ist ein Brandschutzkonzept erforderlich. Zur Einhaltung des gesetzlichen Schutzzielniveaus, ist es notwendig unter Berücksichtgung der Gesamtsituation ein brandschutztechnisches Konzept zu erstellen. Wir erstellen diese für geregelte Sonderbauten, sowie als schutzzielorientierte Berachtung mittels Risikoanalyse für ungeregelte Sonderbauten.
BERATUNG WETTBEWERBSBETREUUNG
Bei Entwurfsplanungen oder Architekturwettbewerben ist es sinnvoll, den Brandschutz frühzeitig in die Projektentwicklung einzubinden. Die rechtzeitige Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen schafft Planungssicherheit, reduziert spätere Änderungen und hilft, Kostensteigerungen zu vermeiden. Wir unterstützen Architekten und Planungsteams mit fachlicher Beratung in den frühen Leistungsphasen und entwickeln ganzheitliche Grundlagen und Brandschutzkonzepte – abgestimmt auf Entwurf, Nutzung und Genehmigungsfähigkeit.
Bauvorlagen Genehmigungsplanung
Brandschutzfragen spielen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren häufig eine zentrale Rolle. Als erfahrene Architekten prüfen wir, ob ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, und erstellen bei Bedarf sämtliche Bauvorlagen zur Einreichung. Darüber hinaus erarbeiten wir die notwendigen Grundlagen, analysieren Varianten und koordinieren den gesamten Abstimmungsprozess mit den zuständigen Behörden – effizient und rechtssicher.
EXTERNER Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01:2021-12
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt Betriebe und Gebäudeeigentümer umfassend bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Als zentrale Schnittstelle zwischen Betreiber, Behörden und Feuerwehr sorgt er für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Vertrauen Sie auf fachkundige Unterstützung für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung sorgt für klare Verhaltensregeln im Brandfall und ist in vielen Betrieben oder Sonderbauten gesetzlich vorgeschrieben. Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A (Aushang), B (für Beschäftigte) und C (für Personen mit besonderen Aufgaben) und dient der Information, Prävention und schnellen Reaktion im Ernstfall. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Schulung Ihrer Mitarbeitenden und der regelmäßigen Aktualisierung der Dokumente.
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne sind ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe. Wir erstellen normgerechte Pläne gemäß DIN ISO 23601, die übersichtlich und verständlich Fluchtwege, Notausgänge sowie Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen darstellen. Sie dienen der schnellen Orientierung für Beschäftigte und Besucher und sind auch für Unterweisungen und Evakuierungsübungen unerlässlich.