Steuerberatung hat in meiner Familie schon Tradition. Seit über 70 Jahren sind wir in der nunmehr 3. Generation in Essen ansässig und mit der Stadt sowie der Region Ruhrgebiet verwurzelt. Gleichzeitig sind wir immer am Puls der Zeit. Das wissen auch unsere Mandanten zu schätzen, für die wir zum Teil ebenfalls schon in der 2. oder 3. Generation tätig sind.
Unsere Leistungen orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Mandanten. Jeder Mandant erhält ein auf ihn zugeschnittenes, in einem Vorgespräch vereinbartes Leistungspaket. Bei der Bedarfsermittlung steht eine ganzheitliche Betreuung in allen relevanten Steuer- und Finanzbereichen im Mittelpunkt.
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Unsere Leistungen sind immer so umfassend und beratungsintensiv wie Sie es wünschen und benötigen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit individuellen Beratungsleistungen zur Verfügung, die auf die jeweilige Unternehmensform und Finanzsituation abgestimmt sind.
Unser ganzheitliches Beratungsspektrum umfasst beispielsweise:
Diese Forderung eines bekannten Politikers ist nun schon einige Jahre alt. Doch die Historie zeigt, dass wir uns immer mehr von dieser Vorstellung entfernen. Zahlreiche gesetzliche Änderungen erschweren jedes Jahr auf´s Neue die Erledigung der Steuererklärungen. Viele Steuerzahler fühlen sich hier regelmäßig überfordert.
Wir übernehmen gerne diese steuerlichen Pflichten für Sie. Mit der von uns erstellten Steuererklärung erhalten Sie dazu noch eine ausführliche Berechnung mit allen relevanten Eckwerten. Sie sollten schließlich wissen ob Sie vom Finanzamt noch etwas zurück bekommen oder nachzahlen müssen – und warum.
Steuer-Erklärung bedeutet für uns auch, Ihnen Ihre Steuer zu erklären – wenn Sie dies wünschen. Sie erhalten von uns hierzu auch Beratungsempfehlungen wie Sie ggf. Ihre Steuerlast zukünftig senken können.
Gerne prüfen wir auch die Bescheide des Finanzamtes auf Richtigkeit und legen Rechtsmittel ein, sollte das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen sein.
Steuerberatung für Privatpersonen:
- Einkommensteuer-Erklärung (auch für in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Ausland)
- Feststellungserklärung (Gesonderte und Einheitliche Feststellung von Einkünften)
- Vergleich von Veranlagungsformen bei Eheleuten (Zusammenveranlagung/Einzelveranlagung)
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Beratung bei allen Fragen der Besteuerung des Privatbereichs
Rechtsbehelfe:
- Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch/Widerspruch)
- Änderungsanträge
- Vertretung bei Klageverfahren vor Finanzgerichten
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen
- Hilfeleistung bei Steuerfahndungs-Maßnahmen
- Unterstützung bei Vollstreckungs- und Zwangsmaßnahmen
Was soll das Kosten?
Die Vergütung der Steuerberater ist – vergleichbar mit denen von Rechtsanwälten oder Ärzten – gesetzlich reglementiert. Seit dem 01.01.2013 gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), an die jeder Steuerberater in Deutschland gebunden ist – also auch wir.
Diese Verordnung sieht für die meisten Tätigkeiten eine sogenannte „Wertgebühr“ vor, d.h. Ausgangsgröße für die Vergütung ist ein bestimmter Wert. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ist dies z.B. die „Summe der positiven Einkünfte“. Mit diesem Ausgangswert gibt es dann einen Gebührenspielraum von 1/10 bis 6/10, wobei die sogenannte „Mittelgebühr“ in diesem Fall 3,5/10 beträgt. Sie können die StBVV auf der Internetseite der Steuerberaterkammer herunterladen.
Allgemeine Unterstützungsleistungen und Beratung werden nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei Leistungen durch den Steuerberater mit 37,50 € je 15 Minuten und Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter mit 25,00 € je 15 Minuten abgerechnet werden.
Als Mindestvergütung werden – unabhängig von dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand – die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandwert i.H.d. Mittelgebühr – gemäß ...