Wer ist die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH? Die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH ist die berufsständische Organisation im Rheinland mit dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung der anvertrauten Geldern für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen. Sie sind zusammengeschlossen in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Berlin.
Was ist ein Treuhandvertrag? Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.
Welche Leistungen können abgeschlossen / vereinbart werden? Es können alle Leistungen von der Bestattung bis hin zum Abräumen der Grabstätte abgeschlossen werden. Überblick der Leistungen: die Bestattung, die Grabgestaltung, die Dauergrabpflege, das Grabmal, das Abräumen der Grabstätte.
Sind die Kosten für einen Vorsorgevertrag steuerlich abzugsfähig? Ja, nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) sind zum Beispiel die Kosten für die Bestattung, eine angemessenes Grabdenkmal und die Kosten für die übliche Grabpflege abzugsfähig. Ohne Nachweis kann insgesamt ein Vorsorgebetrag von max. 10.300,00 € geltend gemacht werden. Mit Nachweis durch einen Treuhandvertrag ist auch ein höherer Betrag als Nachlassverbindlichkeit steuerlich abzugsfähig.
Wer kann einen Treuhandvertrag kündigen? Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, die Grabmallieferung und –wartung sowie für die Bestattungsvorsorge sind regelmäßig Dauerschuldverhältnisse und durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger (auch Betreuer) nicht kündbar.
Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen? Nein, die Kündigung darf durch das Sozialamt nicht verlangt werden. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch Sozialamt.
Wie finanziert sich die Treuhandstelle? Die Treuhandstelle finanziert sich durch die Erhebung einer einmaligen 6%igen Verwaltungsgebühr bei Vertragsabschluss. Sollten die Verwaltungsgebühren nicht ausreichen, ist sie berechtigt ihren weiteren Aufwand, aber nur auf kostendeckender Basis, aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen.
Was geschieht, wenn ein Vertragsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringt oder erbringen kann? Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen dem von Ihnen beauftragte Vertragsbetrieb nicht mehr möglich sein oder er die Leistungen trotz wiederholter Aufforderung durch die Treuhandstelle nicht ordnungsgemäß ausführen, dann beauftragt die Treuhandstelle einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und der die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.