HARK Kamin- und Kachelofenbau Berlin Spandau Am Juliusturm 13-29 13599 Berlin-Spandau Deutschland
HARK Kaminstudio Spandau ab 14.09.26 geschlossen
Das HARK Kaminstudio Berlin-Spandau schließt ab dem 14.09.2026 dauerhaft. In unseren anderen Studios in Berlin und Umgebung können Sie sich selbstverständlich weiterhin einen Überblick über das HARK Sortiment verschaffen und sich ausführlich beraten lassen. Ein Studio in Ihrer Nähe finden Sie hier: Studiofinder
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Im HARK Katalog können Sie auf über 200 Seiten die ganze Vielfalt unseres Sortiments entdecken. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar – auch als Download verfügbar!
Aktuelle Angebote in unseren Kaminstudios
In den HARK Kaminstudios erwarten Sie ständig attraktive Angebote aus unserem aktuellen Sortiment. Bei welchen Geräten Sie momentan von besonders günstigen Preisen profitieren, erfahren Sie hier:
Die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz BImSchV, regelt die Vorgaben und Fristen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen und Pelletöfen. Unter anderem wurden mit der 1. BImSchV verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid erlassen sowie Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstätten gestellt.
HARK steht den Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung durchweg positiv gegenüber, da unsere Feuerstätten schon seit Jahren auf beste Leistungs- und Abgasdaten ausgerichtet sind. Wir sehen die Verordnung als Bestätigung unserer Anstrengungen, die Entwicklungen zum Schutz der Umwelt immer weiter voranzutreiben.
BImSchV im Video schnell erklärt
Im Zusammenhang mit der BImSchV wird häufig von einem Feuerstätten-Verbot ab 2025 berichtet. Dies bezieht sich jedoch nur auf Geräte, die von der letzten Übergangsfrist der BImSchV (Datum auf dem Typenschild: 1.1.1995 - 21.3.2010) betroffen sind und keinen Bestandsschutz haben. Von einem generellen Verbot kann keine Rede sein – ganz im Gegenteil. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass moderne Holz-Feuerstätten wie die Kamine und Öfen von HARK bei neuen Heizungsanlagen in den Mix aus erneuerbaren Energien eingerechnet werden können.
BImSchV-Liste: HARK-Feuerstätten in der Übersicht
In der Liste ist detailliert aufgeführt, welche Anforderungen (inklusive regionaler Brennstoffverordnungen) unsere aktuellen Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze und Pelletöfen sowie zahlreiche ältere Modelle von HARK erfüllen. Die Übersicht können Sie hier als PDF herunterladen:
Alle aktuellen HARK-Feuerstätten erfüllen selbstverständlich die Anforderungen der BImSchV Stufe 2. Nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung dürfen sie unbefristet und ohne Zusatzmaßnahmen betrieben werden.
Sollten Sie einen Nachweis für Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister benötigen, so können Sie hier die Leistungserklärung für Ihre HARK-Feuerstätte herunterladen:
Bestandsschutz für alte Feuerstätten
Das Ablaufen der letzten Übergangsfrist der BImSchV kommt keinem weitreichenden Kaminofen-Verbot gleich. Vielmehr dürfen auch viele ältere Feuerstätten, die die Stufen 1 und 2 der BImSchV nicht erfüllen, weiter betrieben werden, da sie Bestandsschutz genießen. Dabei müssen verschiedene Aspekte wie der Zeitpunkt der Inbetriebnahme am Aufstellort (ein Umzug gilt als Neuabnahme!) und die geprüften Abgaswerte berücksichtigt werden. Beim Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird unterschieden zwischen:
- Vor Inkrafttreten der 1. Stufe BImSchV (22.3.2010)
- Vom Inkrafttreten der 1. bis zur 2. Stufe BImSchV (31.12.2014)
- Nach Inkrafttreten der 2. Stufe BImSchV (1.1.2015)



