Beschreibung
In Hürth werden Betreuungsplätze für Kinder von vier Monaten bis zum Schuleintritt in Spielgruppen, Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen angeboten. Die Hürther Kindertageseinrichtungen bieten hierbei verschiedene Möglichkeiten der Betreuung an.
U3-Betreuung: Durch gesellschaftliche und politische Entwicklungen sind die Kinder unter drei Jahren immer mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Mit Einführung des Rechtsanspruchs am 01.08.2013 besteht für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein Betreuungsanspruch in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflegestelle.
Über die bereitgestellten Dokumente "Trägerkonzept für die städtischen Kindertageseinrichtungen" und "U3-Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen" erhalten Sie ausführliche Informationen Rund um dieses Thema.
Betreuungsform: Einige Einrichtungen bieten die Betreuung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Hier werden in kleineren Gruppen Regelkinder und Kinder mit Behinderung gemeinsam betreut. Zu diesen Kitas gehören folgende Einrichtungen: St. Maria am Brunnen und Hürther Ströpp in Alstädten-Burbach, St. Martinus in Fischenich, Sterntaler und Mobile in Hermülheim, sowie Löwenstein in Efferen. In Kooperation mit Praxen oder mit eigenen Therapeuten können in diesen Einrichtungen auch entsprechende therapeutische Maßnahmen auf Rezeptbasis für die Kinder mit Förderbedarf stattfinden. Inzwischen werden in drei dieser Einrichtungen auch Förderplätze für Kinder ab 2 Jahren angeboten.
- Wann ist der Elternbeitrag fällig? Immer zum 28. des Betreuungsmonats.
- Müssen Geschwisterkinder zahlen? Nein, Geschwisterkinder sind beitragsfrei. Für das Kind, für das der höchste Beitrag fällig ist, muss gezahlt werden.
- Warum wird die Lohnsteuerbescheinigung nicht zur Beitragsermittlung anerkannt? Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen lediglich die steuerpflichtigen Einkünfte. Benötigt wird das Gesamtjahresbruttoeinkommen (steuerpflichtig und steuerfrei).
- Für was ist die Finanzverwaltung / Stadtkasse in Bezug auf den Elternbeitrag zuständig? Bescheinigungen für das Finanzamt, SEPA-Lastschriftmandat, offene Forderungen und Klärung des Kontostandes.
Downloads
- Trägerkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen PDF-Datei 554,62 kB
- U3-Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen PDF-Datei 376,89 kB
- Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen PDF-Datei 336,71 kB
- Elternbeitragstabelle Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung ab 01.08.2026 PDF-Datei 203,95 kB
Ähnliche Dienstleistungen
- Haben Sie sich für eine oder mehrere Kitas entschieden, geben Sie die für die Vormerkung erforderlichen Daten ein und senden diese ab. Die entsprechenden Kindertageseinrichtungen werden sich bei freien Kapazitäten mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
- Wenn Sie sich bei einer oder mehreren Kindertagespflegestellen vormerken, nehmen Sie bitte zunächst persönlichen Kontakt auf. Da die Betreuung hier in der Regel in einem familiären Rahmen stattfindet, ist ein vorheriges Treffen zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson unerlässlich.
- Im Kita-Bereich erfolgt die Platzvergabe ab dem 15.03. eines Jahres durch die jeweilige Kindertageseinrichtung bzw. durch deren Träger und ist im Regelfall bis Ende April abgeschlossen.
- In der Kindertagespflege kann ein Betreuungsbeginn je nach freien Kapazitäten zu jedem Zeitpunkt im Jahr erfolgen. In der Regel startet dieser jedoch ebenfalls zum 01.08.
Fachberatung Kindertagespflege (Inhaltliche Fragen zur Betreuung in der Kindertagespflege):
- Ansprechpartnerinnen: Frau Bairuk und Frau Hesberg
- E-Mail: kindertagespflegehuerthde
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- Satzung Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen PDF-Datei 336,71 kB