Dienstleistungen rund um Fahrzeugschäden, Technik und Verkehrsunfälle
Das KFZ Sachverständigenbüro VM-Pähler GmbH zählt zu den etablierten und anerkannten Sachverständigenbüros in Nordrhein Westfalen und arbeitet im gesamten NRW Raum sowohl für private Auftraggeber, den ACE Automobil Club Europa, als auch für die Polizei und Gerichte.
- Transporter-/ LKW Schäden / Mietwagenschäden / Schäden an Sonderaufbauten / Anhänger
In der Regel sollte der Geschädigte den Fahrzeugschaden durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen ermitteln lassen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten werden von der regulierungspflichtigen Versicherung erstattet.
Hinweise auf Verletzung der Schadenminderungspflicht durch die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen sind unbegründet und nicht haltbar. Ausnahme sind Bagatellschäden. Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung ist bei einer Schadenhöhe unter EURO 750,00 von einem Bagatellschaden auszugehen, wobei auch hier ein Sachverständiger Ihres Vertrauens den Schaden begutachten sollte, weil der technische Laie oft nicht erkennen kann wie hoch die Schadenhöhe ist und ob sich versteckte Schäden durch das Schadenereignis gebildet haben. Bleibt der Schadenfall unter den ermittelten 750,00 Euro erstellt der Sachverständige für seinen Kunden einen Kostenvoranschlag. Auch der Kostenvoranschlag wird mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei klarer Rechtslage abgewickelt.
Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Sachverständiger muss nicht akzeptiert werden. Die Entscheidung über die Einschaltung eines Sachverständigen liegt zunächst ausschließlich bei dem Geschädigten und ist immer zu befürworten.
Die Versicherung kann eigene Sachverständige zusätzlich beauftragen, die auf eigene Rechnung den Schadenfall nochmals prüfen.
Der Geschädigte sollte daher einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen oder über ein Institut qualifizierten Sachverständigen
Da es sich hierbei um spezielles Vertragsrecht handelt ist eine vollständige Schadenregulierung, wie beim Haftpflichtschaden, nicht unbedingt gegeben. Ihre Versicherung hat Weisungsrecht. Auch die Kosten für einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen werden in der Regel nicht von der Kaskoversicherung übernommen. Oft verlangt die Versicherung einen Kostenvoranschlag der Reparaturfirma oder beauftragt selbst einen eigenen Sachverständigen. Vielfach handelt es sich hierbei lediglich um einen technischen Mitarbeiter der Versicherung.
In jedem Fall sollte der Versicherungsnehmer auf eine Kopie des von dort erstellten Gutachtens bestehen. Denn bei einem offensichtlich fehlerhaftem Gutachten kann durch den Versicherungsnehmer ein qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden.
Oft kann man sich nach einem Kaskoschaden mit der Versicherung sofort auf einen anerkannten Sachverständigen einigen und Streitigkeiten über die Schadenhöhe vermeiden.

