Sie planen einen Umzug und benötigen professionelle Hilfe - wir helfen Ihnen gern. Ob Nah-, Fern- oder auch Auslandsumzug – wir bringen Sie sicher ans Ziel und das jährlich ca. 2000 Mal.
Erstellen Sie online Ihre Umzugsliste und erhalten Sie unser konkretes Angebot für Ihren Umzug kostenlos und unverbindlich.
Hier finden alle Informationen rund um Ihren Umzug vom Angebot bis zum abgeschlossenen Umzug mit der Spedition Maik Binsch inklusive Checkliste zum Herunterladen.
Als kleine Unterstützung haben wir ein Demonstrationsvideo über den Ablauf eines Umzugs erstellt.
Fernumzug
Der Fernumzug beinhaltet im Wesentlichen die Kriterien eines Nahumzuges, nur dass der Entfernungsradius größer als 50 km ist. Natürlich besprechen wir auch hier alle wichtigen Details Ihres Umzuges, damit dieser reibungslos ablaufen kann. Sollten Sie von einem anderen Bundesland nach Sachsen ziehen, haben Sie die Möglichkeit, uns den Umfang Ihres Umzugsgutes mittels Ladeliste per Post oder via Internet mitzuteilen. Natürlich erstellen wir, wenn notwendig, auch mit Ihnen gemeinsam am Telefon ein Umzugsprotokoll. Ist dies geschehen erhalten Sie umgehend Ihr kostenfreies, unverbindliches Angebot.
Auslandsumzug
Der Umzug über die Grenzen Deutschlands hinaus ist zumeist mit einem größeren Aufwand verbunden als der Nah- oder Fernumzug. Aber auch hierbei wird der Umzugsberater Sie zu allen anfallenden Fragen beraten. Angefangen bei der Abholung über die Zollabfertigung bis zur Anlieferung. Natürlich ist auch dieses Preisangebot für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Firmenumzug
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, ändert sich oft sein gesamtes Leben. Erledigungen, die vor einiger Zeit noch alltäglich waren, gehen auf einmal schwerer bzw. vielleicht nicht mehr von der Hand. Oftmals stellt ein Umzug die einzige Lösung dar, um die gewohnte Eigenständigkeit zu wahren. Wenn die bisherige Wohnung also nicht mehr den körperlichen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht und entsprechende Umbaumaßnahmen nicht möglich sind, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entsprechen, bleibt nur der Umzug in eine neue Wohnung. Wer deshalb umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen. Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
- Die Pflegebedürftigkeit einer Person wurde anerkannt und ihr mindestens Pflegegrad 1 zugesprochen.
- Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.
- Die Pflegekasse hat die neue Wohnung geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden. Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.
- Ggf. mit 100 % Zuschuss der Pflegekasse schon ab Pflegestufe 1.
Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es macht Sinn, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug übernommen, bzw. der Zuschuss zum Umzug gezahlt werden.
- Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)
- Grundmontagen (wie Kleiderschränke, Betten, Waschmaschinen und Anbauwände)
- Bohr- und Dübelarbeiten (für Lampen, Schuhschränke, Regale, Garderoben, Spiegel, ..)
- Wir beräumen Ihre Wohnung komplett und entfernen bei Bedarf die Auslegware.
- Wir kümmern uns um Keller und Dachboden und bereiten Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zwecks Übergabe oder Verkauf besenrein vor.
- Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung Ihres Umzugs
- Ausführliche, kompetente und individuelle Beratung
zu kontaktieren. In vielen Städten und Gemeinden wurden Beratungsabteilungen (so genannte Pflegestützpunkte) ins Leben gerufen, die sich auch mit dem umfassenden Bereich der Wohnumfeldverbesserung befassen. Sie helfen bei grundlegenden Fragen weiter und geben mitunter wertvolle Tipps, wie der Umbau/Umzug realisiert ...