Akuttermine können Sie über den 116117 Terminservice buchen.
Dr. med. Anke Joachim Dr. med. Birgit Roth Dr. med. Birgit Müller Ane Schmidt
Unsere Leistungen
GKV-Leistungen unserer Praxis sind Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Krebsvorsorgeuntersuchungen
- Ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich: Gynäkologische Untersuchung, u. a. Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Cervix).
- Ab dem 30. Lebensjahr einmal jährlich: Gynäkologische Untersuchung, Abstrich vom Gebärmutterhals (Cervix- ab 35 Jahren nur alle 3 Jahre möglich), Abtasten der Brustdrüsen und der Achselhöhle.
- Ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich: Gynäkologische Untersuchung, u. a. Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Cervix), Tastuntersuchung der Brustdrüsen und Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl.
Verhütung
- Beratung zur Pilleneinnahme
- Beratung zur Spirale
- Beratung und Durchführung „Spirale danach“
Schwangerschaftsbetreuung entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien
- zum Ausschluss von krankhaften Befunden bei auffälligen Tastbefunden
- zur Verlaufskontrolle und / oder Nachsorge von diagnostizierten krankhaften Befunden
Für Frauen bis 25 Jahren übernimmt die Krankenkasse einmal jährlich einen Urintest. Chlamydien gehören zu den am häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Circa jede 10. junge Frau ist betroffen! Die Erkrankung verläuft meist ohne Symptome. Unbehandelte Chlamydieninfektionen können zu schwerwiegenden Komplikationen führen wie zum Beispiel:
- Unfruchtbarkeit
- Bauchhöhlenschwangerschaften
- Chronischen Unterbauchbeschwerden
Unsere IGEL – Leistungen
Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGEL“ handelt es sich um Zusatz- bzw. Wunschleistungen. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, neben dem, was die Kassen für notwendig und ausreichend ansehen, die zusätzliche, optimale „individuelle“ Gesundheitsleistung zu wählen. Es handelt sich dabei um Leistungen:
- die nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind, aber von den Patienten nachgefragt und gewünscht werden.
- die ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind.
- die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sie werden von den Patienten privat gezahlt.
Diagnostik
Zu Beginn unserer Diagnostik führen wir mit den Paaren ein ausführliches Gespräch, denn Ihre Krankheitsgeschichte ist sehr wesentlich zur Erstellung einer korrekten Diagnose und eines individuellen Therapieplans.
Nach Vorliegen sämtlicher Untersuchungsergebnisse führen wir ein nochmaliges Beratungsgespräch durch und erläutern das mögliche therapeutische Vorgehen.
Sollten diese Behandlungen nicht zum Erfolg führen, weil eventuell eine Einschränkung der Spermienqualität vorliegt, könnte je nach Ausprägungsart eine
Bei einer INSEMINATIONSBEHANDLUNG wird das Eizellwachstum wie bereits beschrieben unterstützt und zum Zeitpunkt des Eisprungs werden, mit Hilfe eines dünnen Plastikschlauches, die Spermien direkt in die Gebärmutterhöhle gegeben. Durch die Überwindung des Gebärmutterhalses auf diese Weise, wird eine Einschränkung der Beweglichkeit der Spermien ausgeglichen.
Sollte die Spermienqualität sehr eingeschränkt sein, insbesondere die Zahl der beweglichen Spermien, ist die ICSI-BEHANDLUNG der nächste Schritt. Hierbei werden die Spermien nach der Eizellentnahme in die Eizellen injiziert um eine Befruchtung zu erreichen.
Alle diagnostischen Maßnahmen werden kostenmäßig von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für INSEMINATIONEN, IVF- bzw. ICSI- BEHANDLUNGEN werden für verheiratete Paare zu 50% bei den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wobei die Anzahl der Versuche begrenzt ist.
Vor Beginn der Therapie muss zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden!