Steuerrecht auf höchstem Niveau: Die Rechtsanwaltskanzlei Müller Fischer ist Ihr Ansprechpartner für Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht sowie Autoren renommierter Fachbücher beraten und vertreten wir Mandanten von unseren Standorten in Mainz und Frankfurt am Main aus bundesweit mit besonderer Expertise im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Termin vereinbaren Informationen zur Terminvereinbarung Fachbücher entdecken
Jürgen R. Müller
Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Strafrecht
Rechtliche Expertise zum Nachlesen
Die regelmäßige Fort- und Weiterbildung unserer Anwälte ist ein zentraler Bestandteil unseres Qualitätsanspruchs. Mit unseren Publikationen und Fachbeiträgen leisten wir einen aktiven Beitrag zur Entwicklung des Steuerrechts, Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Unsere Veröffentlichungen basieren auf langjähriger praktischer Erfahrung und bieten Mandanten, Unternehmen und Beratern fundierte rechtliche Einordnungen.
Steuerrecht
Die Anwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vertreten Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und Konzerngesellschaften im streitigen Steuerrecht. Sie vertreten die steuerlichen Interessen im Einspruchsverfahren bei den Finanzbehörden, im Klageverfahren vor dem Finanzgericht und bei der Nichtzulassungsbeschwerde und im Revisionsverfahren vor dem BFH. Ein Kerngebiet im Steuerrecht ist die Vertretung der Interessen ...
Steuerstrafrecht
Eine weitere wesentliche Kernkompetenz der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB liegt im Steuerstrafrecht. Neben der Verteidigung bei Steuerhinterziehung sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten umfasst die Tätigkeit der Anwälte der Kanzlei die Beratung im Falle der Selbstanzeige zur Abwendung einer Strafbarkeit im Vorfeld ...
Wirtschaftsstrafrecht
Neben dem Steuerstreitverfahren und Steuerstrafverfahren bildet die Verteidigung in WiUnsere Kompetenz: Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht gewährleisten wir eine ausgewiesene Expertise an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Leitungspersonen, wenn es um den Vorwurf des Betruges, der Korruption, von Insolvenzdelikten, der Untreue oder dem Arbeitgeberstrafrecht geht.Unsere Tätigkeit ist überregional bekannt. Vielfach empfehlen uns Steuerberater oder Anwaltskollegen, wenn Probleme außerhalb der üblichen Steuerberatung zu lösen sind.Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafverfahren oder die Vertretung Ihres Unternehmens gegen Verhängung von Sanktionen und Geldbußen. Zudem beraten wir in steuerlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie bei der Implementierung von steuerlichen Compliance-Maßnahmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Anwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in einem Beratungstermin gerne persönlich zur Verfügung.