- NEU: ab 15.10.2026 Tagespflege am Franziskuskloster. Weitere Infos.
Sie kommen zu uns, weil Sie Unterstützung wünschen. Was Sie brauchen, damit es „rund läuft", werden wir zusammen abklären. Wir bieten Ihnen individuelle Pflegemaßnahmen, die Sie aufgrund Ihres Alters, Ihrer Erkrankungen oder etwaiger Einschränkungen benötigen.
Dabei erhalten und fördern wir Ihre Selbständigkeit so weit wie möglich. Manchmal reichen dazu technische Hilfsmittel, manchmal sind es einfache Handgriffe, die Sie durch gezieltes Training erlernen können. Dies kann z. B. bedeuten, dass Sie Ihre Körperpflege noch überwiegend selber ausführen können, und wir Ihnen beim An- und Auskleiden helfen. Oder wir probieren mit Ihnen gemeinsam, ob eine Gehhilfe oder ein Gehwagen Ihre Gangsicherheit stärkt. Je nach dem Grad Ihrer Selbständigkeit erhalten Sie damit die Pflegeleistungen, die Sie individuell benötigen.
Zusätzlich zu den pflegerischen und betreuerischen Regelleistungen erhalten Bewohner/-innen mit einem von der Pflegekasse anerkannten erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf im Sinne des §43b Abs. 1 SGB XI zusätzliche Betreuungsangebote. Hierzu haben wir einen eigenen Betreuungsdienst eingerichtet, der durch einen gesonderten Zuschuss der jeweiligen Pflegekasse der anspruchsberechtigten Bewohner/-innen finanziert wird. Zusätzliche Kosten entstehen den anspruchsberechtigten Bewohnerinnen und Bewohnern für diese Leistungen daher nicht.
In der Pflegedokumentation werden alle schriftlichen Informationen gesammelt, die wir für Ihre fachgerechte Pflege benötigen. Anhand dieser Informationen wird mit Ihnen gemeinsam und in Absprache mit Ihrem Hausarzt Ihr Pflegebedarf ermittelt. Die sich daraus ergebenden Leistungen und Maßnahmen werden im Pflegeplan festgehalten. Dadurch wird eine einheitliche Pflege möglich, das heißt, alle an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen kennen die in der Planung festgelegten Pflegeziele und handeln danach. Die Ergebnisse der Pflegemaßnahmen werden im Pflegeverlaufsbericht dokumentiert. Fortschritte und Veränderungen Ihres Befindens werden dadurch erkennbar und können bei der weiteren Pflege berücksichtigt werden.
Die aktuelle Preisliste für die von uns erbrachten Leistungen finden Sie in unserem PDF zu den Heimkosten.
Die für Ihren Aufenthalt in unserem Hause entstehenden Kosten teilen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) in vier Teilentgelte auf, die Sie auch Ihrer monatlichen Heimkostenrechnung entnehmen können:
1. Pflegesatz für Allgemeine Pflegeleistungen
Der „Pflegesatz für Allgemeine Pflegeleistungen“ deckt sämtliche grund- und behandlungspflegerischen Leistungen (z.B. die Morgentoilette, Hilfe beim An- und Ausziehen, die pflegerische Versorgung in der Nacht, Verbandwechsel, Medikamente stellen und verabreichen etc.) sowie alle Leistungen der sozialen Betreuung (z.B. Teilnahme an geselligen Veranstaltungen, Einzelgespräche etc.) ab.
2. Entgelte für Unterkunft und Verpflegung
Bei der monatlichen Heimkostenrechnung bringen wir den Zuschuss Ihrer Pflegekasse, direkt in Abzug. Den Zuschuss erhalten wir, bei gesetzlich versicherten Bewohnern, unmittelbar von Ihrer Pflegekasse. Sollten Sie darüber hinaus beihilfeberechtigt sein, wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung, da hier weitere Sonderregelungen zu beachten sind.
Nach Abzug des vorgenannten Zuschusses der Pflegekassen sowie des Leistungszuschalgs von der Summe der monatlichen Pflegesätze und Entgelte sind die gesamten monatlichen Heimkosten für alle Bewohnerrinnen und Bewohner, unabhängig von ihrem Pflegegrad und unabhängig von der Anzahl der Kalendertage eines Monats, monatlich gleich hoch. Mit anderen Worten ist der monatliche Eigenanteil, den die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung zahlen, für jeden Pflegegrad und für jeden vollen Monat einheitlich.



