1. Sie hatten einen unverschuldeten Unfall
Selbst wenn äußerlich kein Schaden sichtbar ist, sollten Sie nach einem Unfall stets ein Kfz-Gutachten anfertigen lassen. Innere Fahrzeugteile könnten erheblich beschädigt sein und die Sicherheit Ihres Fahrzeugs beeinträchtigen.
2. Versicherung möchte einen KFZ Gutachter einschalten
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie selbst aktiv werden. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der ein neutrales und weisungsfreies Gutachten erstellt.
3. Sie zweifeln ein bestehendes Unfallgutachten an
Sollte die gegnerische Versicherung bereits ein Kfz-Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt haben, sind Sie nicht verpflichtet, dieses zu akzeptieren.
Wenn Sie Zweifel an der im Gutachten angegebenen Schadensumme haben, steht es Ihnen zu, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, selbst wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben hat.
4. Sie wollen den Wert Ihres PKWs/Oldtimer ermitteln
Ob ein Oldtimerwertgutachten für die Versicherungseinstufung, eine Rücknahmebewertung für ein Leasingfahrzeug, eine Zustandsbewertung für den Gebrauchtwagenkauf oder ob Sie ein Firmenfahrzeug in den privaten Besitz übernehmen möchten, unsere unabhängigen Sachverständigen erstellen für jeden dieser Fälle das passende Gutachten.
5. Sie wollen eine Reparatur gegenprüfen
Nach Abschluss der Prüfung informieren wir Sie umgehend über die Ergebnisse. Wir stehen Ihnen auch für die Überprüfung von Kfz-Gutachten, Kostenvoranschlägen und Reparaturrechnungen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und fragen sich wer die Kosten trägt?
Normalerweise übernimmt die Kosten für das KFZ Gutachten die gegnerische Versicherung. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen keine Vorkasse leisten.
KFZ Unfallgutachten
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Fordern Sie volle Erstattung vom Gegner? Setzen Sie auf Weser Gutachten für unabhängige Expertise, um Verluste zu vermeiden.
Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Bremen: Warum Neutralität für Sie bares Geld wert ist
Wenn es in Bremen kracht, versucht die gegnerische Versicherung oft schnell, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Doch Vorsicht: Nur ein unabhängiger KFZ Gutachter vertritt wirklich Ihre Interessen und sorgt dafür, dass kein Cent Ihres Schadens unter den Tisch fällt.
Bei Weser Gutachten garantieren wir Ihnen eine objektive und lückenlose Beweissicherung. Ob in der Bremer Neustadt, in Vegesack, Hemelingen oder direkt in der Innenstadt – wir kommen zu Ihnen und bewerten den Schaden fair und fachgerecht.
Wir fahren Ihren PKW direkt an und erstellen Ihr KFZ-Gutachten innerhalb von 24 Stunden, sodass Sie schnellstmöglich wieder mobil werden.
Experten-Tipp: Vertrauen Sie nach einem Unfall in Bremen nicht auf das erstbeste Angebot der Versicherung. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen den vollen Ausgleich für Wertminderung und Reparaturkosten.
Professionelles KFZ Gutachten
Unsere ausgebildeten KFZ-Sachverständigen fahren zum vereinbarten Wunschort oder führen das Gutachten bei uns in der Werkstatt durch. Bei Unfällen innerhalb von 24h.
Welche Partei beauftragt den KFZ-Gutachter?
An diesem Punkt können Sie selbst aktiv werden, denn als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der neutral und unvoreingenommen arbeitet.
Der Kfz-Gutachter wird also entweder von der Haftpflichtversicherung oder idealerweise vom Unfallgeschädigten selbst beauftragt.
Wer trägt die Kosten für den KFZ-Sachverständigen?
Wenn Sie den Unfall verursacht haben und Ihre Versicherung einen Gutachter beauftragt, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Kosten. Entscheiden Sie sich als Unfallverursacher zusätzlich dafür, einen eigenen Gutachter einzuschalten, müssen Sie diese Kosten selbst tragen.
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für ein Kfz-Gutachten nicht übernehmen, wenn es ...