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Die exklusive Plattform für den Wissenstransfer und fachlichen Austausch zu aktuellen Themen rund um die betriebliche Altersversorgung…
Entdecken Sie die Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in unserem Seminar mit Workshop-Charakter…
Die betriebliche Altersversorgung hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern entwickelt – vorausgesetzt die Zusatzleistungen werden von den Begünstigten auch tatsächlich wertgeschätzt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Mitarbeiter die zugesagten Leistungen kennen und verstehen. Es bedarf einiger Erfahrung, um den vergleichsweise komplexen Sachverhalt Mitarbeitern leicht verständlich darzustellen.
Dabei helfen neue digitale Kommunikationsformen wie unser Mitarbeiterportal, bei denen Mitarbeiter z.B. jederzeit den aktuellen Stand ihrer künftigen Betriebsrente einsehen, ihre persönliche Vorsorge planen und Entscheidungen treffen können. Die neuen Medien eignen sich optimal, die Wertigkeit der Leistungen transparent zu machen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Mit einer zusätzlichen Serviceline können ihre Mitarbeiter und Betriebsrentner individuelle Fragen schnell klären.
- Qualifizierte Ansprechpartner
- Hohe Erreichbarkeitsquoten
- Serviceorientierte Gesprächsführung
- Rückruf-Service
- Fallabschließende Bearbeitung
Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dazu verpflichtet, einen unabhängigen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. Unsere Verantwortlichen Aktuare sind im AKTUARIAT HEUBECK UND PARTNER zusammengeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist den hohen Ansprüchen des Berufsstands verpflichtet und stellt die Unabhängigkeit des Verantwortlichen Aktuars im Sinne des VAG sicher.
Für die Ausübung der Tätigkeiten gelten die Standesregeln und Berufsgrundsätze für Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.V.
Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars gemäß § 141 Abs. 3 VAG
- Sicherstellen, dass bei der Berechnung der Prämien und der Deckungsrückstellungen die Grundsätze der §§ 138 und 88 Abs. 3 VAG sowie des § 341f HGB eingehalten werden
- Überprüfen der Finanzlage des Unternehmens insbesondere daraufhin, ob die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen jederzeit gewährleistet ist und das Unternehmen über ausreichende Mittel in Höhe der Solvabilitätsspanne verfügt
- Unterbreiten von Vorschlägen für eine angemessene Überschussbeteiligung
Geschäftsführung
Wir sind Verantwortlicher Aktuar von rund 40 Einrichtungen der bAV
– darunter namhafte Zusatzversorgungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
Als kompetenter Outsourcing-Partner bieten wir professionelle und moderne Verwaltungslösungen für betriebliche Versorgungssysteme…&