Herzlich willkommen in Ihrer KFZ-Werkstatt Bosch Car Service Peters
Unsere Leistungen im Überblick
Achsvermessung Assistenzsysteme Autoglas-Service Bremsen-Service Diesel-Service Elektronik-Service Fehlerdiagnose Haupt & Abgasuntersuchung Inspektion & Wartung Klima-Service Mechanik-Service Motor-Service Automatik Getriebeölspülung Reifen-Service & Reifeneinlagerung Stoßdämpfer Turbolader-Service Unfallreparaturen & Pannenhilfe
Unser Leistungen im Überblick
Unsere Service-Leistungen für Ihr KFZ sind umfassend. Auf jedem Gebiet verfügen wir über langjährige Erfahrung.
Deswegen sind Inspektion und Wartung so wichtig
Die meisten Deutschen legen Tausende Kilometer im Jahr mit ihren Autos zurück. Meistens geht es nur dann in die Werkstatt, wenn ein Lämpchen aufleuchtet und etwas kaputt ist. Doch dann kann es bereits zu spät sein! Wer sein Auto nicht regelmäßig professionell inspizieren lässt, setzt sich und andere Verkehrsteilnehmer womöglich einer großen Gefahr aus. Die meisten Defekte sind nicht von außen erkennbar und erfordern einen geschulten Blick in der Werkstatt. So erkennen unsere bestens ausgebildeten Mitarbeiter dank professioneller Werkzeuge meist schon nach kurzer Zeit, wo der Schuh drückt. Eine regelmäßige Wartung bei Peters KFZ GmbH ist auch wichtig, damit Sie beim Termin zur Hauptuntersuchung nicht plötzlich Ihr blaues Wunder erleben. Wenn Sie Ihr Auto regelmäßig inspizieren und warten lassen, ist die Chance sehr hoch, dass es ohne größere Mängel durch die HU kommt. Wie ärgerlich wäre es denn, wenn Sie überraschend ohne Auto dastehen, weil es keine Plakette bekommen hat? Deswegen sind wir für alle Autofahrer in 30453 Hannover und Umgebung da.
Kein Garantieverlust bei Peters KFZ GmbH!
Noch immer hält sich das Vorurteil hartnäckig: Wer bei freien Werkstätten Wartungen und Inspektionen durchführen lässt, muss mit einem Garantieverlust rechnen. Weit verbreitet ist die Meinung, dass das Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt, also einer Werkstatt der Marke des Autos, für Wartungen und Inspektionen vorgeführt werden muss. Es kann sogar sein, dass Autofahrern genau das beim Kauf ihres Fahrzeugs vom Verkäufer gesagt wird. Die Wahrheit ist jedoch: Seit dem Jahr 2010 kann der Hersteller eines Wagens die Garantie nicht mehr ohne Weiteres mit der Nutzung der von ihm präferierten Fachwerkstatt verbinden. Das hat die EU-Kommission mit der KFZ-GVO 461/2010 festgelegt.
Wenn eine Werkstattbindung (durch eine (n) Kfz-Versicherung/Leasinggeber) Vertragsgrundlage ist und damit der Besuch in einer autorisierten Werkstatt vorgeschrieben ist, muss der Autofahrer vor dem Besuch in einer Werkstatt seines Vertrauens klären, ob Instandsetzungen oder Reparaturen auch andernorts möglich sind.
Das Schnäppchen – die 5 % Rabatt auf die Versicherung – kann sich schnell als Bärendienst erweisen. Gut gemeint, aber negativ für Sie! Wichtig: Halten Sie die im Bordhandbuch aufgeführten Wartungsintervalle ein. Heben Sie die Belege der durchgeführten Wartungen/Inspektionen, die deutlich machen, dass nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde, gut auf. Fragen Sie bei Ihrer Werkstatt des Vertrauens, ob die Qualität der eingebauten Ersatzteile den Standards der Erstausrüster entspricht.
- Der Autofahrer hat die freie Wahl, welche Kfz-Werkstatt sein Auto wartet. (Ausnahme: vertraglich festgelegte Werkstattbindungen von Kfz-Versicherungen und Leasinggebern.)
- Die EU-Kommission hat festgelegt, dass die Garantie nicht erlischt, wenn nach Herstellervorgabe gewartet und repariert wird.
- Auch freie Werkstätten führen Originalteile, denn ein Fahrzeugteil ist ein Originalteil, wenn es den Spezifikationen und Produktnormen, die der Fahrzeughersteller vorschreibt, entspricht.
- Die Datenfreigabe ist laut EU-Gesetzgebung gewährleistet. Diagnosegeräte des freien Reparaturmarktes können somit auch moderne Fahrzeuge auslesen.
- Es gibt keine Kfz-Meister 2. Klasse. Die Kfz-Mechaniker freier Werkstätten besuchen die gleichen Meisterschulen wie die Kollegen aus der ...