Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, sind Sie bei Wentzel Dr. in den besten Händen. Als eines der traditionsreichsten Maklerunternehmen Deutschlands begleiten wir Sie mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen auf dem Weg zu einem erfolgreichen Verkauf. Bei uns stehen Ihre individuellen Wünsche und Ziele im Mittelpunkt. Wir nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Immobilie optimal zu präsentieren und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Allgemeine Fragen und Themen im Überblick
Daher müssen Kündigungen immer von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet werden und uns auf dem Postwege zugesandt werden. Eine Kündigung vorab per E-Mail bzw. Fax zu schicken, ist gemäß der aktuellen Rechtssprechung leider weder rechtswirksam noch fristwahrend.
Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners liegt es uns am Herzen, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann.
Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse der verbleibenden Mietvertragspartner liegt es uns am Herzen, dass diese sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten können.
Zunächst benötigen wir von Ihnen eine rechtswirksame Kündigung, die Sie in jedem Fall von uns auch schriftlich bestätigt bekommen. Diese muss die Schriftformerfordernis von § 568 BGB erfüllen. Sie muss also im Original von allen Mietvertragsparteien unterschrieben, oder andernfalls mit beiliegender Originalvollmacht für die vertretenden Mieter, bei uns eingehen. Weiterhin ist eine Vorabnahme der Wohnung durch unsere Immobilienverwaltung notwendig, damit die neuen Mietkonditionen für die Wohnung und ggfs. notwendige Modernisierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit einem Mietbeginn innerhalb der ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung nicht möglich. Fordern Sie von unserer Vermietungsabteilung (oder über unsere Homepage) ein Vermietungsexposé mit den neuen Mietkonditionen ab. Dann gibt es später keine Absagen von Nachmietern, weil diesen die neuen Konditionen, bspw. eine Staffelmiete, unbekannt waren. Letzten Endes benötigen wir Ihre aktive Unterstützung bei der Durchführung von Besichtigungsterminen mit Mietinteressenten.
Dieser Termin wird in der Regel von einem kaufmännischen Mitarbeiter der Firma Wentzel Dr. bzw. einem beauftragten Hausmeister durchgeführt und dient der Bestandsaufnahme der Wohnung. Für Sie als Mieter hat dieses Treffen den Vorteil, dass Sie frühzeitig seitens des Vermieters mögliche Verpflichtungen aufgegeben bekommen, die mit Ihrem Auszug verbunden sein können (z. B. Schönheitsreparaturen).
Leider ist es uns nicht möglich, für einzelne Mietparteien, die innerhalb eines Jahres ausgezogen sind, eine zeitnahe separate Abrechnung zu erstellen, da die Kosten für das jeweilige Grundstück erst nach der gesamten Abrechnungsperiode feststehen und somit erst dann die Nebenkosten zeitanteilig auf ausgezogene Mieter umgelegt werden können.
- sperrige Abfälle
- Möbelstücke
- leere Kisten
- große, feste, leere Kartons
- Kühlschränke
- große Elektrogeräte
- Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passt
- Abfälle aus Gewerbe und Industrie
- alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware)
- Gartenabfälle (auch größere Äste)
- Bauabfälle (auch Gartenlauben)
- mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons sowie Problemstoffe
- bei Angestellten die Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen
- bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid,
- bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch ihren Steuerberater,
- bei öffentlichen oder privatrechtlichen Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen,