Fenster und Türen
Denkmalschutzgerechte Bauelemente, Sondertür- und Sonderfensterbau Fenster, Türen und Tore aus Holz und Kunststoff, Fensterläden Automatisch angetriebene Türen, Tore und Fenster Falttüren, Faltwände und Schiebetüranlagen Rollladen und Sonnenschutzelemente Holz/Alu-Fenster Fenster nach RC2 Unsere Referenzen: Fenster und Türen
- Holz/Alu-Fenster
- Fenster nach RC2
Sonstiges
Messe- und Austellungsbau, Schaufensteranlage inkl. Planung Rauch und Brandschutzelemente, Not- und Panikausgänge Sicherheitsschließtechnik komplett mit Einbau, Schlüsseldienst, Notöffnungen Elektronische Schließsysteme (Keycard, nummerische Systeme) inkl. Planung Konventionelle Schließtechnik inkl. Planung Wärmeenergieverlustanalyse am Gebäude mit hochauflösender Wärmebildkamera Service- und Wartungsverträge
Wintergärten
Bei Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, zu deren Erhalt der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit eine regelmäßige Instandhaltung (Wartung / Pflege, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) erforderlich ist. Voraussetzung für Gewährleistung und Produkthaftung ist neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung die bestimmungsgemäße Verwendung.
Die Instandhaltung ist nicht Bestandteil des Inspektions- und Wartungsvertrages der Holz + Glas allround GmbH. Sie als Auftraggeber bzw. Bauherr haben für die notwendige Wartung / Pflege und Inspektion, also für die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen selbständig Sorge zu tragen.
Damit Sie also Ihre Gewährleistungsansprüche nicht verlieren und noch sehr lange Freude an Ihren neuen Fenstern haben, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Bedienungsanleitung sowie die Wartungs- und Pflegehinweise sorgfältig durchlesen und beachten. Stellen Sie diese Informationen bitte auch eventuell weiteren Benutzern oder nachfolgenden Bewohnern zur Verfügung.
Ihr Fenster hat in der Regel einen bzw. mehrere Flügel mit Drehkipp-Beschlag. Der Fenstergriff an
Ihre Fenster erfüllen bei geschlossenem Flügel entsprechende Normen hinsichtlich
den normalen Bedingungen. Ihr Fenster kann und muss diesen Belastungen nicht
b) Drücken Sie den Flügel nicht an die Fensterlaibung, da dies zu irreparablen
c) Geöffnete oder gekippte Fenster und Haustüren erfüllen keine Anforderungen an den
d) Geschlossene Fenster- und Türelemente erreichen zum Zwecke der Lüftung die
erforderliche Mindestluftwechselzahl nicht. Werden die Fensterelemente zur Lüftung
g) Während der Bauphase müssen die Fensterelemente vor Verschmutzungen
Klebebänder mit der Fensteroberfläche zu achten. Die Klebebänder müssen
c) Bei weit geöffneten Fensterflügeln besteht Absturzgefahr.
d) Besondere Gefahr beim Fensterputzen! Durch Windzug oder Fehlbedienung können
Fensterflügel unkontrolliert zuschlagen. Treffen Sie Maßnahmen, z. B. durch
Eine erste Sichtprüfung der Fenster- und Türelemente ist direkt nach der Montage durchzuführen, denn beim Einbau und den anschließenden Anputzarbeiten kann es zu Verunreinigungen von Profilen, Glas und Beschlägen durch Zement- oder Mörtelspritzer kommen. Möglichst zeitnah müssen darum Verunreinigungen entfernt werden. So können Funktionsstörungen an Dichtungen und Beschlägen vermieden werden.
Grundsätzlich muss bei Verputz- oder Estricharbeiten, die nach der Fenstermontage durchgeführt werden, für eine ausreichende Belüftung im Gebäude gesorgt werden, da sich das bei der Austrocknung des Materials entstehende aggressive Kondenswasser ansonsten auf Profilen und Beschlägen niederschlägt und dort die Oberflächen angreifen kann.
Für die Pflege von Fenster- und Türelementen wird ein handelsübliches Fenster- und Haustürpflegeset empfohlen. Diese bestehen aus einem Cleaner, einem Finish und mehreren Reinigungstüchern. Optimal ist es, wenn sie die Anwendung zweimal pro Jahr durchführen.
Bei der Oberflächenbehandlung z.B. beim Lackieren der Fenster und Fenstertüren, sind alle Beschlagteile von dieser Behandlung auszuschließen und auch gegen Verunreinigungen hierdurch zu ...
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