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Als beratendes Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Brandschutz reicht unser Leistungsspektrum von der Erstellung von Brandschutzkonzepten, über die Baubegleitung/Fachbauleitung bis hin zur Vorbereitung von brandschutztechnischen Abnahmen im Namen des Bauherrn. Der Brandschutz ist neben der Standsicherheit eine wichtige Anforderung, die an Bauwerke gestellt wird. Nicht um sonst bestehen die Bauordnungen zu ca. 70 % aus Brandschutzforderungen. Jährlich kommt es zu ca. 370 – 450 Totesfällen, die auf die Einwirkung von Bränden bzw. den sich daraus ergebenden Gefahren zurückzuführen sind. Dabei wird immer deutlicher, das Brandtote größtenteils Rauchtote sind.
Nach einer Auswertung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für das Jahr 2010 beträgt der Durchschnittsschaden bei Bränden in Wohngebäuden nun 4.366 Euro (2008: 3750 Euro) je Versicherungsfall. Auch bei der industriellen Feuerversicherung stiegen die Schäden zuletzt wieder an. Durch maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte werden Risiken im Brandschutz aufgedeckt und Lösungsvorschläge zur Gefahrenminimierung, Sicheren Evakuierung und zum Sachwertschutz angeboten.
Die immer komplizierter werdenden Verknüpfungen zwischen der Haustechnik eines Gebäudes und der sicherheitstechnischen Einrichtungen sind in größeren Gebäuden und in Sonderbauten kaum noch zu durchschauen. Um dem Nutzer den Überblick zu ermöglichen, auch im Fall von baulichen Veränderungen oder Umnutzungen, erstellen wir Ihnen eine Brandfallsteuermatrix um das Zusammenspiel der technischen Einrichtungen zu erfassen.
Durch Feuerwehrpläne werden den Feuerwehren Einsatzdokumente in die Hand gegeben um wirkungsvolle Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen durchführen zu können. Brandschutz muss dabei nicht immer teuer sein. Einen genaueren Überblick über unser komplettes Leistungsspektrum finden Sie hier
Leistungen
Brandschutznachweise für den Neubau, Umbau und Modernisierung für Wohn- und Gewerbegebäude sowie Sonderbauten
Mit der Tätigkeit als Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung erfolgt eine qualifizierte Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Dem Bauherren, den bauleitenden Architekten und den ausführenden Fachfirmen wird baubegleitend Hilfe und Unterstützung bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes auf dem Gebiet des Brandschutzes gegeben. Mögliche Mängel werden im Vorfeld bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erkannt und aus dem Weg geräumt. Als Abschluss stehen Abnahmen durch Sachverständige an. Für diese und den Bauherren werden für die relevanten Bauteile und die technischen Brandschutzanlagen Zertifikate, Zulassungsbescheide und Dokumentation zusammengestellt.
Insbesondere im Industriebau ist es erforderlich zur Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer der Tragkonstruktion die zu erwartende Brandbelastung auf die Bauteile zu ermitteln. Mit der DIN 18230 wurde den Planern ein Mittel in die Hand gegeben um effektiv zu planen. Auch für andere Bauprojekte wird zur Nachweisführung für Abweichungen von bauordnungs-rechtlichen Vorgaben zum Feuerwiderstand die Brandlastberechnung durchgeführt um Erleichterungen durchzusetzen.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096, bestehend aus den Teilen A, B und C ist eine organisatorische Notwendigkeit, um den vorbeugenden Brandschutz durchzusetzen und die betrieblichen Bedingungen so zu gestalten, dass Bränden vorgebeugt wird und im Brandfall eine schnelle und wirkungsvolle Erstbrandbekämpfung sowie Gebäuderäumung durchgeführt werden kann.
Brandschutzbedarfspläne dienen der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung ihrer Feuerwehr. An Hand des zu erreichenden Schutzzieles (Hilfsfristen, Funktionsstärke und Erreichungsgrad) wird eine Risikoanalyse für das entsprechende Territorium hinsichtlich der vorhandenen Gefahren, gefährdeten Objekte und Personen durchgeführt. Der Brandschutzbedarfsplan ist mit dem zuständigen Leiter der Feuerwehr abzustimmen und durch Ratsbeschluss festzustellen.