Erfahren Sie es immer zuerst
Sie haben Fragen zu den Gebühren, Ihrem Restabfall oder Ihrer Tonnenleerung? Sie möchten uns „wilden Abfall“ melden oder haben Entsorgungsfragen? Dann schreiben Sie, zu welchem Thema wir Sie beraten dürfen. Einfach das Formular ausfüllen und absenden. Schon ist Ihr Anliegen auf dem Weg zu uns und Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.
- Push-Funktion - wir informieren Sie!
- Alle Abholtermine im Überblick
- Alle Wertstoffhöfe und Wertstoffinseln in Ihrer Umgebung
- Abfall ABC
- News & Infos
Download: Unsere App ist in den Stores von Google und Apple erhältlich. Einfach auf den Link klicken und Sie gelangen zum Download-Bereich des entsprechenden Stores oder im Store nach "Abfallwirtschaft Hannover" suchen. Die App ist natürlich kostenlos.
Die Kosten für den Container-Service setzen sich zusammen aus Transportgebühr, -kosten, Standmietgebühr, -kosten und Entsorgungsgebühr, -kosten, die sich nach dem Gewicht und der Abfallart richten.
- Y-TONG
- Gasbeton-Steine
- Glasbausteine
- Bimssteine
- Mineralischer Abfall wie Steine, Fliesen, Beton (Pflastersteine, Gehwegplatten)
- Sanitärkeramik
- Ton- und Keramikgefäße
- Keramikgeschirr, Steingut
- Kalksandsteine
- Mörte, Putz, Zementestrich
- Natursteine (z.B. Schiefer, Marmor etc.)
- Bodenaushub
- Dämmmaterial (z.B. Glas-, Mineral-, Steinwolle)
- Glas
- Gipsplatten
- Faserzementplatten, z.B. "Berliner Welle"
- Dachpappe
- Tapetenreste
- Metalle
- Blumenerde
- Holzwolle-Leichtbauplatten
- Isoliermaterialien
- Bauschaum
- Plastik aus dem Sanitärbereich
- asbesthaltiger Abfall
- Straßenaufbruch
- Lehmschlag
- Verpackungsmaterial
- Grünabfall
- Kabel
- Sonderabfall
- Flüssigkeiten
- Binderfarbe
- Bewehrungsstähle
- Ton- und Keramikgefäse
- Keramikgeschirr
- Steingut
- Mörtel
- Putz
- Zementestrich
- Holzwolle-Leichbauplatten
- Unbelasteter Bodenaushub (nur geringe Anteile an Steinen und Findlingen, deren Kantenlänge darf nicht größer als 15 cm sein.)
- Verunreinigungen durch Steine, Findlinge deren Kantenlänge größer ist als 15 cm, durch Grasnarben, Wurzelballen oder anderes organisches Material, durch Mergel- und Lehmboden, schlammiger Boden, durch Stubben oder Stammholz
- Lehm- und Mergelboden
- Ton
- Schlämme
- Grünabfälle, Grasnarben, Wurzelballen, Hölzer
- belastete Böden (z.B. mit Öl)
- Belasteter Bodenaushub
- Gartenabfall wie Baum- Hecken- und Strauchschnitt (Astdurchmesser bis 15 cm)
- Laub und Rasenschnitt
- Grasnarben ohne Boden
- Vertikutierabfälle
- Bioabfall wie Obst- und Gemüsereste
- Restabfälle
- Steine
- Böden
- Blumenkränze
- Plastikgefäße
- Baumschmuck
- Gartensäcke
- Bauhölzer (Zaunhölzer)
- Drahtzaun/-geflecht
- Folien
- Unbehandeltes, lackiertes Holz
- Holzinnentüren, Holzzargen
- Spanplatten
- Laminat, Parkett
- Holzverschnitte und -abschnitte
- Holzmöbel ohne Fremdanteile
- MDF-Platten
- Holzverpackungen/-paletten
- Fensterrahmen
- Außentüren
- Blumenkübel
- Holz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
- imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich z.B. Bahnschwellen, Zäune, ganzjährige Gartenmöbel,Geräteschuppenholz, Spielgeräte (Schaukeln, Wippen)
- Beetbegrenzungen
- Eisenschrott
- Kupfer
- Aluminium, z.B. in Form von Kabeln oder Behältern
- Teile von Kraftfahrzeugen
- Sonderabfälle wie Batterien
- Matratzen
- Polster- und Kunststoffmöbel
- Teppichböde
- sonstige sperrige Gegenstände, die nicht als Restabfall entsorgt werden können (Koffer, alte Ski, Schlitten, Hausrat, Spiegel etc.)
Bei Containeraufstellung im öffentlichen Raum (Straße, Parkplatz etc.) benötigen wir von Ihnen zwei Tage vor dem gewünschten Aufstelltermin eine kostenpflichtige Sonderaufstellgenehmigung Ihrer Kommune. Die entsprechenden Telefonnummern haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Bei der Stadt Hannover muss die Aufstellung der Parkverbotshinweisschilder bis zu 72 Stunden vor Containeraufstellung erfolgen.
Der Antrag auf Haltverbot und/oder Containerstellung kann online auf der Website der Stadt Hannover unter Formularservice gestellt ...