Für Arbeitgeber ist die AfA® AG der leistungsstarke und zuverlässige Partner, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu besetzen. Sowohl bei gewerblichen als auch bei kaufmännischen und technischen Berufen finden wir die geeigneten Mitarbeiter. Ob diese Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt oder direkt fest eingestellt werden - die AfA® AG unterstützt alle Arbeitgeber kompetent und zuverlässig.
Für Arbeitnehmer findet die AfA® AG den passenden Arbeitsplatz. Wir stellen den Kontakt zu den Unternehmen her und unterstützen dabei, diese Arbeitgeber von der eigenen Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Ob Bewerber und Mitarbeiter befristet oder unbefristet, Teilzeit oder Vollzeit, erst bei uns oder direkt beim Arbeitgeber eingestellt werden - die AfA® AG unterstützt alle Arbeitnehmer klar, fair und kompetent.
Es geht nur miteinander
Die AfA® führt gemäß den Anforderungen der Arbeitgeber die Vorauswahl der Bewerber und Mitarbeiter durch und stellt die geeigneten Kandidaten vor. Der Arbeitgeber entscheidet, welche der vorge- schlagenen Bewerber er persönlich kennenlernen möchte und trifft auch die Entscheidung, welche Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt oder per Direktvermittlung sofort eingestellt werden.
Der Arbeitnehmer hat nun die Chance, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass er der Richtige ist. Er kann den Arbeitgeber von Qualifikation, Motivation und Leistungsfähigkeit überzeugen.
Die Vermittlungstätigkeit der AfA® ist für den Arbeitsuchenden absolut kostenlos und dann abgeschlossen, wenn der passende Arbeitgeber gefunden wurde.
Das Vermittlungshonorar wird vom Arbeitgeberunternehmen gezahlt. Sollte die Vermittlungstätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt werden, wird der Mitarbeiter bei der AfA® fest angestellt, erhält von ihr das Arbeitsentgelt und kann vom Arbeitgeber, bei dem er seine Arbeitsleistung erbringt, übernommen werden. Hier wird das Vermittlungshonorar vom Unternehmen verteilt über die Dauer der Überlassung gezahlt.
Kommt es nicht zur Übernahme des Mitarbeiters, kann die AfA® einen anderen Arbeitgeber finden, bei dem dieser Mitarbeiter eingesetzt wird. Sollte der Bewerber direkt eingestellt werden, wird das gesamte Vermittlungshonorar vom Arbeitgeber als Einmalbetrag an die AfA® gezahlt.
Die Vermittlungstätigkeit der AfA® AG erfüllt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sehr hohe Qualitätsstandards – das ist möglich, weil wir wissen: es geht nur miteinander.
Historie
Die AfA® Agentur für Arbeitsvermittlung wurde 1996 von Detlef Göckler als GmbH mit dem Betriebssitz an der Schlachte in Bremen gegründet. Die erste Zweigniederlassung befand sich in Verden. Weitere Niederlassungen wurden im Jahre 1997 in Bad Oldesloe, 1998 in Bielefeld und 1999 in Nürnberg, Hamburg und Hannover eröffnet. Hinzu kamen im Jahre 2000 die Niederlassungen in Braunschweig, Magdeburg, Leipzig und Stendal sowie im Jahre 2001 die Niederlassung in Osnabrück. Fast alle Niederlassungen sind heute in selbständige Gesellschaften überführt und veräußert worden. Nachdem 2006 die letzte Tochtergesellschaft ebenfalls veräußert wurde, erfolgte die Umwandlung zur Aktiengesellschaft AfA® Agentur für Arbeitsvermittlung AG.
Wortmarke AfA®
AfA® wurde als Abkürzung für „Agentur für Arbeitsvermittlung“ im Februar 1997 als Wortmarke eingetragen. Als im Jahre 2003 im Zuge der Hartz-Reformen die Umbenennung des Arbeitsamtes in „Agentur für Arbeit“ erfolgte, existierte der Name AfA® Agentur für Arbeitsvermittlung mit der Wortmarke AfA® bereits sechs Jahre. Aufgrund von Markennutzungsverträgen darf die Wortmarke AfA® auch von anderen Unternehmen genutzt werden.
Unser Anspruch
Wir arbeiten mit Arbeitgebern zusammen, die den Wert der Arbeit unserer Mitarbeiter schätzen und bereit sind, dafür ein angepasstes und faires Entgelt zu zahlen.
Unsere Ziele
Wir tragen dazu bei, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigte Partner sind. Wir verwandeln den Arbeitsmarkt in einen Ort, der auf Vertrauen, Anstand, ...