- Studium der Veterinärmedizin in Gießen von 2000 bis 2006.
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Kleintierklinik der FU Berlin von 2006 bis 2011.
- 2011: Gründung der „Mobilen Tierarztpraxis für Berlin und Brandenburg“.
- Seit 14 Jahren für Hunde, Katzen und Kaninchen in der Stadt und im Umland unterwegs.
Studium
- Studium der Veterinärmedizin in Gießen (Hessen) von Oktober 2000 bis April 2006.
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Sprechstunde, Notdienste und chirurgische Eingriffe) an der Kleintierklinik der FU Berlin von Mai 2006 bis März 2011.
Beruflicher Werdegang
- Oktober 2011: Gründung der „Mobilen Tierarztpraxis für Berlin und Brandenburg“.
- Seit nunmehr 14 Jahren für Hunde, Katzen und Kaninchen in Berlin und dem Berliner Umland unterwegs.
Die Leistungen, für die Ihr Tier schlafen muss, werden ausschließlich in einer schonenden Sedierung durchgeführt.
Die Kastration von Katern sowie ambulante Operationen (zum Beispiel Hauttumore) sind im Hausbesuch möglich.
Sedierung statt Narkose
Die Leistungen, für die Ihr Tier schlafen muss, werden ausschließlich in einer Sedierung durchgeführt.
Ihr Zuhause ist keine Tierarztpraxis. Das muss es auch nicht.
Preisliste
Versteckte Kosten gibt es nicht. Diese sind jederzeit einsehbar in der GOT (aktuelle Fassung) . Die Ziffer 40 „Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren“ muss laut Bundestierärztekammer zwingend berechnet werden! (Aktuelles!)
Das steht auf jeder Rechnung.
- Anfahrt (3,5 € je km für den Hinweg)
- Allgemeine Untersuchung 23,62 €
- Hausbesuch, außer bei landwirtschaft. Nutztieren 34,50 €
- zzgl. MwSt (19%)
Impfung Hund/Katze/Kaninchen
- Schutzimpfung 19,31 €
- Impfstoff Katze 10,68 €
- Impfstoff Hund 11,71 €
- Impfstoff Tollwut 3,56 €
- Impfstoff Kaninchen (Myxo+RHD1/2) 30,80 €
Fellpflege
- Haare scheren (nach Aufwand) 42,02 €
- Hausbesuch 34,50 €
- Impfung 19,31 €
- Entfernung von Zahnstein 61,97 €
- Medikamente (bei Bedarf)
- Geriatrie- Screening 74,96 €
- Fellpflege 42,01 €
Der entspannte und stressfreie Tierarztbesuch.
Jeder Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt liegt jeder tierärztlichen Behandlung ein zivilrechtlicher Vertrag zugrunde.
Dabei wird grundsätzlich der Vertrag zwischen dem Tierarzt und dem Tierhalter als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag qualifiziert. Danach schuldet der Tierarzt lediglich eine Behandlung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der tierärztlichen Heilkunde. Zur Herbeiführung eines Heilerfolges ist der Tierarzt nicht verpflichtet. Das Ausbleiben des Heilungserfolges oder das Auftreten unerwünschter Nebenfolgen der Behandlung stellen deshalb noch nicht zwingend eine Vertragsverletzung dar. Erst wenn der Tierarzt den tierärztlichen Sorgfaltsmaßstab unterschreitet, kann hierin ein Behandlungsfehler liegen, der den Tierarzt zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Begriff des tierärztlichen Behandlungsfehlers ist im Gesetz nicht definiert. Im Hinblick auf einen möglichen Behandlungsfehler bei Stellung der Diagnose gilt darüber hinaus etwas Besonders: Es wird nämlich nicht vom Tierarzt erwartet, dass er bereits bei der ersten Untersuchung die richtige Diagnose stellt. Dabei soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass man sich erst im Verlauf einer Behandlung und den damit zusammenhängenden Beobachtungen auf eine einzige Diagnose festlegen könne. Der Tierarzt schuldet neben der fachgerechten Behandlung auch die Aufklärung über die Behandlungsmethoden und ihre Gefahren. Denn diese Beratung ist die Voraussetzung dafür, dass der Tierhalter entscheiden kann, welche Behandlung er für sein Tier anstreben soll. Stehen mehrere Behandlungsmethoden zur Auswahl, müssen auch diese erörtert werden.
In der Aufklärung spielt nach der Rechtsprechung die statistische Häufigkeit des Eintritts eines Risikos eine entscheidende Rolle. Über äußerst seltene Risiken und jene, die allgemein bekannt sind, hat der Tierarzt nicht aufzuklären. Der Tierarzt hat nur dann über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten, wenn mehrere ...