Vertragsmerkmale - Im Vertrag ist das Werkergebnis bzw. die zu erbringende Dienstleistung konkret beschrieben - Die unternehmerische Dispositionsfreiheit verbleibt beim Auftragnehmer - Entscheidung über Auswahl, Zahl, Qualifikation der eingesetzten Personen - Ausbildung und Einarbeitung des Personals - Die organisatorische Verantwortung bleibt ebenfalls beim Auftragnehmer - Bestimmung und Lage der Arbeitszeiten, der Pausen und Überstunden - Gewährung von Urlaub und Freizeit - Durchführen der Anwesenheitskontrollen - Überwachung der Arbeitsausführung - Das Weisungsrecht bleibt beim Auftragnehmer. Zur Besprechung betriebsspezifischer Anweisungen/ Hinweise bestimmen Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils einen Beauftragten - Es darf keine organisatorische Eingliederung in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers geben - Die Vergütungsgefahr für das erbrachte Werk trägt der Auftragnehmer - Ebenso liegt die Haftung für den Erfolg des zu erstellenden Werkes beim Auftragnehmer und er trägt die Gewährleistungspflicht. Über uns Wir – die JOB-MOBILE Paderborn Personal-Dienstleistungen GmbH können auf unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Zeitarbeit zurückgreifen und somit unser Know-how als zuverlässiger und kompetenter Partner bei unseren Kunden einsetzen. Die korrekte Erfüllung der Kundenanforderungen in Verbindung mit der professionellen Mitarbeiterauswahl ist uns sehr wichtig. Um unsere unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen, wenden wir die einschlägigen Tarifverträge zwischen GVP und der DGB-Tarifgemeinschaft an. Auch durch die Mitgliedschaft im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP früher BZA) werden wir uns für die Belange der Zeitarbeit einsetzen.